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Produkthaftung
A. Allgemeines
1. Ausgangspunkt- Richtlinie Richtlinie 85/374/EWG
Das deutsche Produkthaftungsgesetz dient als Transformationsinstrument der oben genannten Richtlinie zur Vereinheitlichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Diese Richtlinie beruht auf der vorarbeit der EG.
Die notwendigkeit der Angleichung der rechtsvorschriften in den mitgliedsstaaten wird mit drei Gesichtspunkten begründet :
- Wettbewerbsverfälschungen durch unterschiedliche haftungsbedingte Kostenbelastung der Produzenten verhindern
- behinderung des freien warenverkehrs innerhalb der gemeinschaft durch unterschiedliche Haftungsregelungen abbauen
- das Niveau für den verbraucherschutz bei Schädigung durch fehlerhafte Produkte angleichen
Zudem schafft diese aber auch keine vollständige Rechtseinheit, im Sinne einheitlicher Spielregeln für den gesamten europäischen Markt, sondern belässt den Mitgliedsstaaten beachtliche Spielräume.
2. Änderung der Richtlinie 99/35/EG
3. Flankierung durch die Produktsicherheitsrichtlinie
4. Verhältnis zwischen Produkthaftungsrichtlinie und Produkthaftungsgesetz
B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
1. Haftungsgrundsätze
2. Systematische Einordnung der Haftung
3. Verhältnis zum Deliktsrecht und anderen Sondergesetzen
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