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Version [82208]

Dies ist eine alte Version von PfandRecht erstellt von HornJannik am 2017-08-04 14:49:03.

 

Pfandrecht


Definition

Ein Pfandrecht ist das Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung eine bewegliche Sache in der Weise zu belasten, dass er die Forderung daraus begleichen kann. § 1204 Abs. 1 BGB Der Eigentümer dieser Sache muss nicht zwingend der Schuldner sein.

Weitere Ausführungen finden Sie hier

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