Version [42863]
Dies ist eine alte Version von OffshoreWindenergieanlage erstellt von PaulGremm am 2014-08-04 20:31:48.
Offshore-Windernergieanlage
Offshore Windanlagen sind gemäß § 3 Nr. 9 EEG Windenergieanlagen, die auf See in einer Entfernung von mindestes drei Seemeilen (5,56 km) gemessen von der Küstenlinie aus seewärts errichtet worden sind.CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.