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N - 1 - Kriterium
Das n-1-Kriterium steht für die n-1-Sicherheit bei der Netzplanung und Sorgt für die Gewährleistung, dass es zu keiner Störung oder Versorgungsunterbrechung im Stromnetz kommt.
Für mehr Informationen siehe:
Quelle: http://www.netzausbau.de/cln_1421/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?nn=231010&cms_lv2=495836&cms_lv3=239008
CategoryEnergierechtLexikon
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