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Titel der neuen Seite
Inhalt Inhalte und viel Text Text Text.
Hier kommt eine Auflistung:
- Punkt 1
- Punkt 2
- und so weiter
A. Gliederungspunkt auf der 1. Ebene
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B. Noch einer auf der ersten
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1. Auf der zweiten Ebene
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Das ist in § 932 Abs. 1 S. 1 BGB geregelt.
2. Und noch einer
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