Version [56557]
Dies ist eine alte Version von NPRVerfahrenzurAusweisungSachsenAnhalt erstellt von PHerget am 2015-06-17 22:08:54.
Verfahren der Ausweisung in Sachsen-Anhalt
Projekt Nationalparkrecht
Sachsen-Anhalt: Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Sachsen-Anhalt dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit länderübergreifend zusammen mit Niedersachsen den Nationalpark Harz.
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Nationalparkgesetz Harz
Allgemeine Voraussetzungen | Verfahren | Form |
---|---|---|
§ 24 BNatSchG | § 15 Abs. 1 Nr. 1 [[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true NatSchG LSA | § 15 Abs. 1 Nr. 1 [[http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=NatSchG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true NatSchG LSA |
NPRVerfahrenDerAusweisung
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.