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Revision [8210]

Last edited on 2010-09-29 08:43:10 by WojciechLisiewicz
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Revision [8109]

Edited on 2010-09-23 18:20:55 by AnnegretMordhorst
Deletions:
====**Fall: Protest gegen Brennerbenutzung**====
((1)) Sachverhalt
Ein Pesto-Lieferant aus Italien. I möchte seinen Absatzmrkt erweitern, deswegen liefert er regelmäßig den itaienschen Pesto über den Brenner nach Deutschland.
Dabei erfolgen regellmäßig Proteste, diese betreffen nicht nur den (I), sondern auch alle die den Brenner befahren. Dies hat zur Folge, dass der LKW von (I), in dem das Pesto transportiert wird über mehere Stunden an der Weiterfahrt gehindert wird. Aufgrund dieser Behinderung vergamelt das Pesto von (I). Dies hat zur Folge, dass (I) sich an die Behörden in Österreich wendet, sie sollten doch etwas gegen die Aktivisten der Proteste unternehmen. Doch die Behörden in Österreich weigern sich gegen die Aktivisten vorzugehen, mit der Begründung, die Proteste seien im Interesse des Umweltschutzes.
((1)) Frage: Ist das Vorgehen der Behörden in Österreich mit Europarecht vereinbar ?
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Category Fallsammlung Europarecht


Revision [7686]

Edited on 2010-06-20 20:44:54 by AnnegretMordhorst
Additions:
Ein Pesto-Lieferant aus Italien. I möchte seinen Absatzmrkt erweitern, deswegen liefert er regelmäßig den itaienschen Pesto über den Brenner nach Deutschland.
Deletions:
Ein Pesto-Lieferant aus Italien I möchte seinen Absatzmrkt erweitern, deswegen liefert er regelmäßig den itaienschen Pesto über den Brenner nach Deutschland.


Revision [7258]

Edited on 2010-05-30 22:09:10 by AnnegretMordhorst
Additions:
====**Fall: Protest gegen Brennerbenutzung**====
((1)) Sachverhalt
Ein Pesto-Lieferant aus Italien I möchte seinen Absatzmrkt erweitern, deswegen liefert er regelmäßig den itaienschen Pesto über den Brenner nach Deutschland.
Dabei erfolgen regellmäßig Proteste, diese betreffen nicht nur den (I), sondern auch alle die den Brenner befahren. Dies hat zur Folge, dass der LKW von (I), in dem das Pesto transportiert wird über mehere Stunden an der Weiterfahrt gehindert wird. Aufgrund dieser Behinderung vergamelt das Pesto von (I). Dies hat zur Folge, dass (I) sich an die Behörden in Österreich wendet, sie sollten doch etwas gegen die Aktivisten der Proteste unternehmen. Doch die Behörden in Österreich weigern sich gegen die Aktivisten vorzugehen, mit der Begründung, die Proteste seien im Interesse des Umweltschutzes.
((1)) Frage: Ist das Vorgehen der Behörden in Österreich mit Europarecht vereinbar ?
Category Fallsammlung Europarecht
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