Rolle des Mediators
Die Schwierigkeit, die ein Jurist beim Versuch einer "Umstellung" auf die Gedankenwelt der Mediation erlebt, kann - zumindest im deutschen Kulturkreis - rechtshistorisch erklärt werden. Die durch Rudolph von Jhering geprägte deutsche Rechtswissenschaft kann einen Rechtsstreit gar nicht anders begreifen, als einen Kampf:
(...) Das Preisgeben eines verletzten Rechtes ist ein Akt der Feigheit, der der Person zur Unehre
und dem Gemeinwesen zum größten Schaden gereicht; der Kampf für das Recht ist ein Akt der
ethischen Selbsterhaltung, eine Pflicht gegen sich selbst und die Gemeinschaft. (...)
Der Kampf um das Recht, Vortrag des Hofrates Professor Jhering vom 11. März 1872 in Wien.
Glücklicherweise zeigt die Konfliktforschung, dass der Kampf nicht immer die besten Resultate bietet. Erst, wenn die Auffassung von Jhering überwunden wird, kann sich der Jurist eine Verhaltensweise angewöhnen, welche der Rolle des Mediators entspricht.
In Kürze kann die Rolle des Mediators wie folgt zusammengefasst werden:
CategoryKonfliktmanagement
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