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Tutorium Kostenrechnung


Innerbetriebliche Leistungsverrechnung - Lösungen


1.

a) Kostenartenverfahren

Material Fertigung Verwaltung Vertrieb
Einzelkosten 80.000 135.000
Gemeinkosten 25.000 95.000 40.000 45.000
Entlastung EK - 8.000 - 15.000
Belastung EK + 23.000
EK nach IBL 72.000 120.000
GK nach IBL 25.000 95.000 40.000 68.000


b) Kostenstellenausgleichsverfahren

Material Fertigung Verwaltung Vertrieb
Einzelkosten 80.000 135.000
Gemeinkosten 25.000 95.000 40.000 45.000
Entlastung EK - 8.000 - 15.000
Belastung EK - 5.000 - 10.000 + 38.000
EK nach IBL 72.000 120.000
GK nach IBL 20.000 85.000 40.000 83.000


c) Kostenträgerverfahren

Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Ausgliederungsstelle
Einzelkosten 80.000 135.000
Gemeinkosten 25.000 95.000 40.000 45.000
Entlastung EK - 8.000 - 15.000
Entlastung GK - 5.000 - 10.000
Belastung GK + 38.000
EK nach IBL 72.000 120.000
GK nach IBL 20.000 85.000 40.000 45.000 38.000

2.
Ermittlung q1:
50.000q1 = 10.000 + 3.000q2
12.000q2 = 20.000 + 8.000q1
200.000q1 = 40.000 + 12.000q2
- 8.000q1 = 20.000 – 12.000q2
192.000q1 = 60.000
q1 = 0,3125 €/Einheit

Ermittlung q2:
12.000q2 = 20.000 + 8.000q1
12.000q2 = 22.500
q2 = 1,875 €/Einheit


Gemeinkosten Kostenstelle A Kostenstelle B
Primäre Gemeinkosten 10.000 20.000
+ Belastung der empfangenden KSt 5.625 2.500
- Entlastung der leistenden Kostenstelle 2.500 5.652
= Gemeinkosten nach Verrechnung 13.125 16.875


Lösung Wiederholung BAB


Gemeinkosten Betrag in € Material Fertigung Verwaltung Vertrieb
Hilfsstoffe 15.000 3.000 9.000 1.500 1.500
Stromkosten 30.000 2.000 20.000 6.000 2.000
Hilfslöhne 40.000 4.000 30.000 0 6.000
Gehälter 45.000 4.500 9.000 27.000 4.500
Sozialkosten 30.000 3.000 18.000 6.000 3.000
Instandhaltung 10.000 2.000 7.000 0 1.000
Büromaterial 5.000 500 500 3.000 1.000
Gewerbesteuer 10.000 1.000 6.500 1.500 1.000
Versicherungen 15.000 3.000 9.000 1.000 2.000
Abschr. Gebäude 60.000 10.000 26.000 14.000 10.000
Abschr. Masch. 80.000 0 80.000 0 0
Abschr. BA 30.000 3.000 24.000 0 3.000
Abschr. GA 20.000 1.000 1.000 16.000 2.000
Kalk.Unternehmerlohn 10.000 1.000 3.000 4.000 2.000
Summe der Gemeinkosten 400.000 38.000 243.000 80.000 39.000

Hinweis zur Kontrolle:
Summe der gesamten Gemeinkosten muss der Gesamtsumme aus Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsbereich entsprechen.


Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL)

Innerbetriebliche Leistungen sind interne Leistungen des Unternehmens, die im Produktionsprozess eingesetzt werden.
Es gibt zwei Arten von innerbetrieblichen Leistungen, die sich nach ihrem zeitlichen Verbrauch unterscheiden lassen:

- Leistungen, die noch in der Periode ihrer Erstellung verbraucht werden. Sie sind nicht aktivierungsfähig und sind sofort zwischen den Kostenstellen zu verrechnen.

- Leistungen, die über mehrere Perioden genutzt werden, z. B. Maschinen. Sie sind als Kostenträger anzusehen und zu aktivieren.

1. Einseitige Leistungsverrechnung

Bei der einseitigen Leistungsverrechnung wird unterstellt, dass die Leistungen nur in eine Richtung „fließen.“ Die leistenden Kostenstellen erhalten keine Leistungen von den Kostenstellen, denen sie ihre Leistungen erbringen.

a) Kostenartenverfahren
Bei diesem Verfahren werden die leistenden Kostenstellen von Einzelkosten entlastet, die durch innerbetriebliche Leistungen angefallen sind. Die leistungsempfangende Kostenstelle wird in Höhe dieser Einzelkosten belastet, aber in Form von Gemeinkosten. Die in der leistenden Kostenstelle anfallenden Gemeinkosten werden nicht auf die leistungsempfangende Kostenstelle verrechnet.

Vorteile: günstig
Nachteile: ungenau, nur anwendbar, wenn Leistungen in Hauptkostenstellen erzeugt werden

Beispiel:
Der Materialbereich hat 6.000 €, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten für den Vertriebsbereich erbracht. Damit ergeben sich folgende Daten:

Material Fertigung Verwaltung Vertrieb
Einzelkosten 50.000 35.000
Gemeinkosten 22.000 33.000 20.000 18.000
Entlastung EK - 6.000 - 4.500 + 10.500
Belastung EK
EK nach IBL 44.000 30.500
GK nach IBL 22.000 33.000 20.000 28.500

b) Kostenstellenausgleichsverfahren
Das Kostenstellenausgleichsverfahren hat mit dem Kostenartenverfahren gemeinsam, dass die Einzelkosten der innerbetrieblichen Leistung der empfangenden Kostenstelle als Gemeinkosten verrechnet werden.

Zusätzlich werden beim Kostenstellenausgleichsverfahren aber auch die durch die innerbetriebliche Leistung verursachten Gemeinkosten der leistenden Kostenstelle auf die empfangende Kostenstelle verrechnet.

Wie beim Kostenartenverfahren ist es beim Kostenstellenausgleichsverfahren nur möglich, innerbetriebliche Leistungen zwischen Hauptkostenstellen zu verrechnen.







PDF Dokument Lösung Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Teil 1
PDF Dokument Lösung Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Teil 2




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