Kategorie: Lizenz der Wissensdatenbank/Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht (WDB-Lizenz)
Version 1.0 vom 01. Oktober 2011
Alle Inhalte in dieser Wissensdatenbank wurden auf der Grundlage der nachstehend abgebildeten WDB-Lizenz veröffentlicht und können in diesem Rahmen durch jeden genutzt werden. Ziel ist es, den uneingeschränkten und reibungslosen Informationsfluss für Nutzer des Portals zu gewährleisten und Urheberrechte der Autoren von Artikeln zu wahren. Die wdb.fh-sm- Lizenz basiert auf der GNU Free Documentation License (GNU FDL, GFDL) und stellt eine Form dieser Lizenz, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse des Protals wdb.fh-sm, dar. Insofern handelt es sich auch bei der nachfolgenden deutschen Übersetzung der Lizenz, um eine gekürzte inoffizielle Fassung der GNU Free Documentation License, die nicht von der Software Foundation (FSF) herausgegeben wurde und damit auch nicht als rechtskräftiger Ersatz der englischen Originalversion angesehen werden kann. Die deutsche Übersetzung wird lediglich mit der Absicht angeboten, das Verständnis für die wesentlichen Regelungsinhalte der GNU FDL zu erleichtern. In Zweifelsfällen ist die englischsprachige Originalversion maßgeblich. Die Lizenz gilt nicht für die Portalsoftware, die anderen Regeln unterliegt. Darüber hinaus sind die mit dieser Lizenz eng verbundenen Nutzungsbedingungen der Wissensdatenbank beachtlich.
1. Definition von Begriffen, die in dieser Lizenz verwendet werden
Die in der Lizenz oder im Zusammenhang mit dieser verwendeten Begriffe sind wie folgt zu verstehen:- Autor - jede Person, die auf der Grundlage dieser Lizenz Inhalte in der Wissensdatenbank veröffentlicht,
- Werk - jede persönliche geistige Schöpfung (i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG),
- Lizenz - Zusammenfassung aller Rechte und Pflichten und anderer Regeln für das Dokument, das dieser Lizenz unterliegt,
- Lizenznehmer oder Nutzer - jede Person, die Dokumente des Portals unter Beachtung dieser Lizenz in Anspruch nimmt,
- Eine Modifizierte Version eines Dokuments – steht für jedes Werk, das das Dokument als Ganzes oder in Teilen enthält, sowohl wortwörtlich kopiert, als auch mit Modifikationen und/oder in eine andere Sprache übersetzt,
- Eine Offene Kopie eines Werkes - bezeichnet eine für IT-Systeme lesbare Kopie eines Werks, die in einem Format gespeichert ist, dessen Spezifikation öffentlich verfügbar ist; der Inhalt dieser Kopie kann mit einem freien Texteditor oder (bei aus Pixeln bestehenden Bildern) mit einem frei zugänglichen Grafikprogramm oder (bei Zeichnungen) mit einem allgemein verfügbaren Editor betrachtet und bearbeitet werden. Darüber hinaus ist diese Kopie als Quelle für Programme geeignet, die Text formatieren oder für die automatische Übersetzung in andere Formate, die als solche Quelle dienen können. Eine Kopie, welche die oben genannten Bedingungen erfüllt, die jedoch Auszeichnungen enthält, die das Lesen oder die Weiterverarbeitung verhindern oder erschweren, ist keine Offene Kopie. Beispiele für offene Formate sind reine ASCII-Texte ohne Auszeichnungen, TeX-info Eingabe, LaTeX-Eingabeformat, SGML oder XML die eine öffentlich zugängliche DTD und dem Standard entsprechendes HTML für Veränderungen durch Menschen entworfen;
- Eine Geschlossene Kopie eines Werkes - bezeichnet jede Kopie, die keine Offene Kopie ist; Beispiele für geschlossene Formate sind PostScript, PDF, proprietäre Formate, die gelesen und nur von proprietären Textverarbeitungsprogramm, SGML oder XML bearbeitet werden können, für die die DTD und / oder Verarbeitungswerkzeuge nicht allgemein verfügbar sind, und die Maschine generiert HTML das von einigen Textverarbeitungen nur für das Ergebnis produzierten Daten.
2. Gegenstand der Lizenz
Diese Lizenz findet Anwendung auf jedes Werk, welches einen vom Urheberrechteinhaber eingefügten Hinweis enthält, der besagt, dass das Werk unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreitet werden darf. Ein solcher Hinweis gewährt eine weltweit gültige, tantiemenfreie und zeitlich unbefristete Lizenz, die es gestattet das Werk, unter den hier festgelegten Bedingungen, zu nutzen.3. Folgen der Lizenz
(1) Die Erfassung eines Werks durch diese Lizenz hat zur Folge, dass alle modifizierten Versionen des Werks gleichermaßen dieser Lizenz unterliegen.(2) Der Nutzer erkennt mit der Nutzung des Werks an, dass er an die Bestimmungen dieser Lizenz gebunden ist. Insbesondere stimmt der Nutzer zu, dass im Falle des Kopierens, der Vervielfältigung, Verbreitung des Werkes oder bei Vornahme von Änderungen, die einer Zustimmung des Urhebers im Sinne des Urheberrechts bedürfen würden, alle Handlungen des Nutzers uneingeschränkt den Regeln dieser Lizenz unterliegen.
4. Grundlegende Rechte des Nutzers
(1) Jeder Nutzer ist berechtigt, jedes Werk zu vervielfältigen und in jeglicher Form zu verbreiten, sowohl zu kommerziellen wie auch zu nicht kommerziellen Zwecken, vorausgesetzt, dass diese Lizenz, ein entsprechender Urheberrechtshinweis sowie ein Vermerk darüber, dass das Werk unter dieser Lizenz steht, in allen Kopien reproduziert wird. Der Nutzer hat jedoch nicht das Recht, zusätzliche Einschränkungen der Nutzung festzulegen, die nicht aus dieser Lizenz resultieren. Er hat auch nicht das Recht, Vorrichtungen und Techniken einzusetzen, welche das Lesen oder das weitere Kopieren der durch den Nutzer erstellten oder verarbeiteten Kopien erschweren oder kontrollieren würden. Er kann jedoch Gebühren für die Bereitstellung von Kopien einnehmen. Bei einer großen Zahl von Kopien sind zusätzlich die Voraussetzungen in Punkt 5 zu beachten (Massenvervielfältigung).(2) Jeder Nutzer hat das Recht, das Werk zu verändern und das veränderte Werk zu vervielfältigen und in beliebiger Form zu verbreiten, zu kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken, sofern die Grundsätze aus Absatz 1 gewahrt sind.
(3) Jeder Nutzer kann Werke in Sammlungen zusammenfassen und derartige Sammlungen vervielfältigen und in beliebiger Form verbreiten, zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken, sofern die Grundsätze aus Absatz 1 gewahrt sind.
(4) Jeder Nutzer kann einzelne Werke oder Teilmengen von Werken herausnehmen, diese vervielfältigen und in beliebiger Form verbreiten, zu kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken, sofern die Grundsätze aus Absatz 1 gewahrt sind.
(5) Jeder Nutzer kann auch Kopien verleihen und diese öffentlich zeigen, sofern dies nicht gegen die Bestimmungen dieser Lizenz verstößt.
5. Massenvervielfältigung
(1) Wenn ein Nutzer mehr als 100 gedruckte Kopien des Werks verbreitet (Massenvervielfältigung), müssen zusätzlich zu den Anforderungen in Punkt 4 (Grundlegende Rechte des Nutzers) die nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sein.(2) Wenn die Massenvervielfältigung in Form Geschlossener Kopien erfolgt, muss der Lizenznehmer:
(a) jeder Geschlossenen Kopie auch eine Offene Kopie beifügen, oder
(b) in jeder Geschlossenen Kopie den Ort nennen, an dem eine Offene Kopie öffentlich zugänglich ist.
(3) Der Ort i. S. d. Absatzes 2 (b) erfüllt die Anforderungen dieser Lizenz, wenn jedermann freien und anonymen Zugriff über Standard-Netzwerkprotokolle hat. In diesem Fall muss der Lizenznehmer entsprechende Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Offene Kopie unter der angegebenen Netzwerkadresse für mindestens ein Jahr zugänglich bleibt, nachdem er zum letzten Mal eine Geschlossene Kopie (direkt oder durch einen Vertreter oder Händler) dieser Ausgabe an die Öffentlichkeit verteilt hat.(4) Weiterhin wird empfohlen, obwohl es nicht erforderlich ist, dass der Lizenznehmer vor der Verbreitung von Massenvervielfältigungen des Werks Kontakt zu den Autoren aufnimmt, um diesen die Möglichkeit zu geben, den Nutzer mit einer aktualisierten Version des Werks auszustatten.
6. Modifikationen an einem Werk
Der Nutzer kann eine modifizierte Version des Werks unter den oben stehenden Bedingungen kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass er die modifizierte Version unter genau dieser Lizenz freigibt. Mit der modifizierten Version wird die Rolle des Werks besetzt, und somit der Lizensierung von Verteilung und Modifikation der modifizierten Version, für jeden der eine Kopie davon besitzt. Zusätzlich müssen in der modifizierten Version folgende Anforderungen erfüllt werden:
A. Für die modifizierte Version ist ein Titel zu verwenden, der sich von dem des Werks unterscheidet und von jenen der vorhergehenden Versionen (die, wenn solche existierten, im Verlaufsabschnitt des Werks verzeichnet sein sollten). Der selbe Titel, wie der einer vorhergehenden Version, darf verwendet werden, wenn der ursprüngliche Herausgeber dieser Version die Erlaubnis hierzu gegeben hat.
B. In der modifizierten Version sind eine oder mehrere Personen oder Organe, die für die Urheberschaft der Modifikationen verantwortlich sind, als Autoren zu benennen. Ferner sind mindestens fünf der Hauptautoren der Ursprungsversion (bzw. alle Hauptautoren, wenn es weniger als fünf hat) zu nennen.
C. An einer gut sichtbaren Stelle des Werks ist der Name des Herausgebers der modifizierten Version zu platzieren.
D. Alle Urheberrechtshinweise des Dokuments müssen erhalten werden.
E. Der Nutzer hat einen passenden Urheberrechtshinweis für seine Modifikationen, direkt hinter den anderen Urheberrechtshinweisen, hinzuzufügen.
F. Direkt nach den Urheberrechtshinweisen, ist ein Lizenzhinweis aufzunehmen, der die öffentliche Erlaubnis gibt, die modifizierte Version unter den Bestimmungen dieser Lizenz zu verwenden. Der Lizenzhinweis ist in einer Weise zu formulieren, die eine rechtliche Verbindlichkeit dieser Lizenz auch bei der modifizierten Version des Werkes sicherstellt.
G. Eine unveränderte Kopie dieser Lizenz ist aufzunehmen.
H. Der Abschnitt „Historie“ ist zu erhalten. Auch der Titel ist zu erhalten, ergänzt um einem Punkt, der mindestens den Titel, das Jahr, die neuen Autoren und Herausgeber enthält. Sollte es keinen Abschnitt „Historie geben, dann ist ein solcher zu erstellen, der Titel, Jahr, Autor und Herausgeber des Dokuments enthält.
I. Die Netzwerkadresse, die angegeben wurde, um Zugang zu einer transparenten Kopie zu gewähren, sowie entsprechend angegebene Adressen früherer Versionen, auf denen das Werk aufbaute, sind zu erhalten. Diese Informationen können in dem Abschnitt "Historie" aufgeführt werden. Eine Netzwerkadresse für ein Werk darf ausgelassen werden, wenn diese sich auf ein Werk bezieht, welches mindestens vier Jahre vor dem Werk selbst veröffentlicht wurde, oder wenn der ursprüngliche Herausgeber der Version, auf die sich die Adresse bezieht, die Erlaubnis gibt.
7. Kombination von Werken
(1) Der Nutzer kann das Werk mit anderen, unter dieser Lizenz freigegebenen, Werken kombinieren. Dabei sind die Bedingungen in Punkt 6 (Modifikationen) zu beachten.(2) Die Kombination bedarf nur einer Kopie dieser Lizenz.
(3) In der Kombination müssen alle Abschnitte mit dem Titel „Historie“ in den verschiedenen Originaldokumenten zu einem einzelnen Titel „Historie“ zusammengeführt werden.
8. Sammlungen von Werken
(1) Der Nutzer kann eine Sammlung erzeugen, bestehend aus dem Werk und anderen Werken, die unter dieser Lizenz freigegeben sind. Die in den verschiedenen Werken enthaltenen Einzel-Kopien dieser Lizenz dürfen gegen eine einzelne Kopie, die in die Sammlung aufgenommen wird, ausgetauscht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Regeln in Punkt 4 dieser Lizenz für jedes Werk Anwendung finden.(2) Ein einzelnes Werk kann aus einer solchen Sammlung herausgezogen und einzeln unter dieser Lizenz verbreitet werden, vorausgesetzt, der Nutzer fügt eine Kopie dieser Lizenz in das extrahierte Werk ein und befolgt ansonsten die Bedingungen dieser Lizenz.
9. Übersetzung
Übersetzungen werden als eine Art von Modifikation erachtet. Damit können Übersetzungen unter den Grundsätzen des Punkts 6 (Modifikationen) verteilt werden. Eine Übersetzung dieser Lizenz ist möglich, sofern auch die ursprüngliche Version in Englisch aufgenommen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Übersetzung und der englischen Originalversion, hat die Originalversion Vorrang.10. Erlöschen der Lizenz
Soweit nicht ausdrücklich unter dieser Lizenz gestattet, darf das vorliegende Dokument nicht kopiert, modifiziert, unterlizensiert oder verteilt werden. Jeder andere Versuch es zu kopieren, zu modifizieren, zu unterlizenzieren oder zu verteilen ist ungültig und wird automatisch die unter dieser Lizenz erworben Rechte des Nutzers aufkündigen. Eine derartige Beendigung der Nutzerrechte beendet jedoch nicht die Rechte jener Parteien, die vom Nutzer Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben.11. Zukünftige Versionen dieser Lizenz
Wenn nötig, kann die wdb.fh-sm neue, überarbeitete Versionen der Lizenz veröffentlichen. Diese Versionen werden dem Grundprinzip der gegenwärtigen Version entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version dieser Lizenz erhält eine eigene Versionsnummer. Wenn das Dokument spezifiziert, dass eine besonders nummerierte Version dieser Lizenz "oder jede spätere Version" gilt, hat der Lizenznehmer die Wahl, den Bedingungen dieser spezifizierten Version oder jeder späteren Version, die offiziell auf dem Portal wdb.fh-sm veröffentlicht wurde, zu folgen. Wenn das Dokument keine spezifizierte Versionsnummer dieser Lizenz trägt, kann der Nutzer eine beliebige der bereits veröffentlichten Versionen wählen.Hinweis gem. Punkt 6 Buchstabe F
Der Hinweis gemäß Punkt 6 Buchstabe F der Lizenz kann wie folgt lauten:
Copyright (C) Name des Urhebers, der eine modifizierte Version veröffentlicht
Kopieren, Verbreiten und/oder Modifizieren ist unter den Bedingungen der
oder unter der GNU Free Documentation License, Version 1.3 oder später
(veröffentlicht von der Free Software Foundation), erlaubt.
Das Dokument enthält keinerlei unveränderlichen Abschnitte,
und keine, nicht zum Werk gehörenden Teile (wie z. B. Umschlagtexte)
Eine Kopie des Lizenztextes ist unter dem Titel
(WDB-Lizenz oder GNU Free Documentation License) enthalten.
Das Dokument enthält folgende unveränderlichen Abschnitte / folgende
Teile, die nicht zum Werk gehören / Umschlagtexte:
- (hier die Abschnittstitel angeben)
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