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Version [99930]

Dies ist eine alte Version von KlausurfallWIPR1TrikotNichtEcht erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-04-28 15:54:14.

 

Fallbeispiel WIPR I

Trikot ohne echte Unterschrift

A. Lösungsskizze

Anspruch: M gegen A aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB auf Hrsg. der 80 EUR

Erworben:
A. Etwas (+)
B. Durch Leistung (+)
C. Ohne Rechtsgrund => KV!
I. VS
1. Angebot - Anzeige des A!
Anzeige = Invitatio = kein RBWille = keine WE!
(-)

2. Angebot - M Kontaktaufnahme mit A / Frage über Portal
      1. WE (+)
      1. Inhalt: Angebot (+)
      1. Abgabe (+)
      1. Zugang (+)
(+)

3. Annahme
      1. WE => E-Mail (+)
      1. Inhalt: JA? (+)
      1. Abgabe (+)
      1. Zugang (+)
(+)

3. Bindung => rechtzeitig (+)

4. Konsens => 150 II !

5. Neues Angebot? (+)

6. (erneute) Annahme (des M)
      1. WE => E-Mail M vom 5. 2. (+)
      1. Inhalt => Ja? (+)
      1. Abgabe (+)
      1. Zugang (+)
(+)

7. Bindung => rechtzeitig? => Frist bestimmt!
      1. 148 => (-)
      1. 149 ?
(1) Abgabe rechtzeitig (+)
(2) für Antragenden (A) erkennbar (+)
(3) keine Anzeige der Verspätung (+)
149 (+) => rechtzeitig = Bindung (+)

8. Konsens
      • inhaltliche Übereinstimmung?
innerlich (-)
äußerlich (objektiv) "Trikot mit Unterschrift" (+)
      • im Übrigen: (+)
(+)

VS (+)

II. Vertragsinhalt
=> 80 EUR geschuldet?
      • Vorschlag M = 80
      • A stimmt zu
80 EUR (+)

III. Wirksamkeit

1. Geschäftsfähigkeit M? => 108 I

      1. beschränkte GF? (106)
(+)

      1. keine Ausnahme?

(1) 107, lediglich rechtlicher Vorteil (Pflichten aus KV!) (-)
(2) 107 Einwilligung ges. V. (-)
(3) 110 ?
(a) Mittel i.S.d. 110!
            • überlassen! (+)
            • von der richtigen Person: ges. V (+) / mit seiner Zustimmung
            • Zweck: ein bestimmter / freie Verfügung (+)
            • zu diesem Zweck genutzt? (+)
(b) Leistung bewirkt (+)
(c) nicht widerrufen (+)

Zwischenergebnis: 110 (+), also GF keine Problem!

2. 142 I, weil a) Eigenschaften (119 II) oder b) Täuschung (123 I)

      1. (Zulässigkeit)
      1. Anfechtungsgrund

(1) 119 II
(a) Irrtum (+)
(b) betreffend Eigenschaften Person oder => Sache (+)
(c) verkehrswesentlich (+)
(d) Kausalität (+)

(2) 123 I

      1. Anfechtungserklärung
(1) WE (+)
(2) Inhalt / Adressat => 143! (+)
(3) Abgabe + Zugang (+)
(4) Wirksam????
111 ?
(-)

Anfechtungserklärung (-)
Also Wirksamkeitshindernis 142 I (-)

Wirksamkeit (+)!

Rechtsgrund (+) => Ohne Rechtsgrund (-) => Anspruch 812 I 1, 1 (-)



M gegen A auf Herausgabe gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB

M könnte von A Herausgabe der 80 EUR gem. § 812 I 1, 1. Alt BGB verlangen.
Dies setzt voraus, dass A etwas durch eine Leistung des M ohne Rechtsgrund erlangt hat.

B. Etwas erlangt
Am 5. 2. schreibt M dem A und gleichzeitig nimmt er eine Zahlung an A in Höhe von 80,- EUR vor. Eine Zahlung von 80 EUR ist ein etwas.

C. Durch Leistung
M zahlt hier bezogen auf einen Kaufvertrag mit A. Dies ist eine Leistung i. S. d. § 812 I 1, 1. Alt. BGB.

D. Ohne Rechtsgrund
Die Zahlung müsste ohne Rechtsgrund erfolgt sein. Als Rechtsgrund kommt hier allerdings der Kaufvertrag zwischen A und M in Betracht. Der Kaufvertrag zwischen A und M ist ein Rechtsgrund für die Zahlung, wenn dieser Vertrag geschlossen wurde, sich inhaltlich auf eine Zahlung von 80 EUR bezieht und wirksam ist.

1. Vertragsschluss
Zwischen A und M könnte ein Vertrag geschlossen worden sein. Dafür muss ein Angebot vorliegen, dieses muss rechtzeitig angenommen worden sein. Ferner müssen beide Erklärungen inhaltlich übereinstimmen.

a. Angebot - Anzeige des A
A könnte mit der Anzeige über das Trikot ein Angebot formuliert haben.


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