Version [99921]
Dies ist eine alte Version von KlausurfallWIPR1TrikotNichtEcht erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-04-21 17:35:57.
Fallbeispiel WIPR I
Trikot ohne echte Unterschrift
A. Lösungsskizze
Anspruch: M gegen A aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB auf Hrsg. der 80 EUR
Erworben:
A. Etwas (+)
B. Durch Leistung (+)
C. Ohne Rechtsgrund => KV!
I. VS
1. Angebot - Anzeige des A!
Anzeige = Invitatio = kein RBWille = keine WE!
(-)
2. Angebot - M Kontaktaufnahme mit A / Frage über Portal
- WE (+)
- Inhalt: Angebot (+)
- Abgabe (+)
- Zugang (+)
(+)
3. Annahme
- WE => E-Mail (+)
- Inhalt: JA? (+)
- Abgabe (+)
- Zugang (+)
(+)
3. Bindung => rechtzeitig (+)
4. Konsens => 150 II !
5. Neues Angebot? (+)
6. (erneute) Annahme (des M)
- WE => E-Mail M vom 5. 2. (+)
- Inhalt => Ja? (+)
- Abgabe (+)
- Zugang (+)
(+)
7. Bindung => rechtzeitig? => Frist bestimmt!
- 148 => (-)
- 149 ?
(1) Abgabe rechtzeitig (+)
(2) für Antragenden (A) erkennbar (+)
(3) keine Anzeige der Verspätung (+)
149 (+) => rechtzeitig = Bindung (+)
8. Konsens
- inhaltliche Übereinstimmung?
innerlich (-)
äußerlich (objektiv) "Trikot mit Unterschrift" (+)
- im Übrigen: (+)
(+)
VS (+)
II. VI
=> 80 EUR geschuldet?
- Vorschlag M = 80
- A stimmt zu
80 EUR (+)
III. Wirksamkeit
1. Geschäftsfähigkeit M? => 108 I
- beschränkte GF? (106)
(+)
- keine Ausnahme?
(1) 107, lediglich rechtlicher Vorteil (Pflichten aus KV!) (-)
(2) 107 Einwilligung ges. V. (-)
(3) 110 ?
(a) Mittel i.S.d. 110!
- überlassen! (+)
- von der richtigen Person: ges. V (+) / mit seiner Zustimmung
- Zweck: ein bestimmter / freie Verfügung (+)
- zu diesem Zweck genutzt? (+)
(b) Leistung bewirkt (+)
(c) nicht widerrufen (+)
Zwischenergebnis: 110 (+), also GF keine Problem!
2. 142 I, weil a) Eigenschaften (119 II) oder b) Täuschung (123 I)
- (Zulässigkeit)
- Anfechtungsgrund
(1) 119 II
(a) Irrtum (+)
(b) betreffend Eigenschaften Person oder => Sache (+)
(c) verkehrswesentlich (+)
(d) Kausalität (+)
(2) 123 I
(1) WE (+)
(2) Inhalt / Adressat => 143! (+)
(3) Abgabe + Zugang (+)
(4) Wirksam????
111 ?
(-)
- Frist
M gegen A auf Herausgabe gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB
M könnte von A Herausgabe der 80 EUR gem. § 812 I 1, 1. Alt BGB verlangen.Dies setzt voraus, dass A etwas durch eine Leistung des M ohne Rechtsgrund erlangt hat.
B. Etwas erlangt
Am 5. 2. schreibt M dem A und gleichzeitig nimmt er eine Zahlung an A in Höhe von 80,- EUR vor. Eine Zahlung von 80 EUR ist ein etwas.
C. Durch Leistung
M zahlt hier bezogen auf einen Kaufvertrag mit A. Dies ist eine Leistung i. S. d. § 812 I 1, 1. Alt. BGB.
D. Ohne Rechtsgrund
Die Zahlung müsste ohne Rechtsgrund erfolgt sein. Als Rechtsgrund kommt hier allerdings der Kaufvertrag zwischen A und M in Betracht. Der Kaufvertrag zwischen A und M ist ein Rechtsgrund für die Zahlung, wenn dieser Vertrag geschlossen wurde, vom Inhalt her eine Zahlung von 80 EUR enthält und wirksam ist.
1. Vertragsschluss
Zwischen A und M könnte ein Vertrag geschlossen worden sein. Dafür muss ein Angebot vorliegen, dieses muss rechtzeitig angenommen worden sein. Ferner müssen beide Erklärungen inhaltlich übereinstimmen.
Zwischen A und M könnte ein Vertrag geschlossen worden sein. Dafür muss ein Angebot vorliegen, dieses muss rechtzeitig angenommen worden sein. Ferner müssen beide Erklärungen inhaltlich übereinstimmen.
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