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Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II

3.4 - Schutzfristen - Richtlinie



Mit der Richtlinie 93/98/EWG vom 29.10.1993 (konsolidierte Fassung 2006/116/EG vom 12.12.2006) ging die EU eines der größten Probleme für das Urheberrecht innerhalb eines einheitlichen Binnenmarktesan, nämlich die national unterschiedlich langen Schutzfristen für Werke und geschützte Leistungen. Diese Schutzfristen wurden in der Entscheidung EuGHE 1989, 79 als zulässige Bestandsregelung (Art. 36 AEUV) für die Einschränkung des freien Warenverkehrs (Art. 34 AEUV) angesehen.
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