Revision history for InfoRFernabsatzvertraege
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===8.2 - Fernabsatzverträge===
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CategoryInformationsrecht
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CategoryInformationsrecht
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===8.2 - Fernabsatzvertraege===
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||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Begriffsdefinition**||
||Fernabsatzverträge beschreiben Verträge die zwecks Lieferung von Waren oder Erbringnung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, {{du przepis="§ 312b Abs. 1 BGB"}}.
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Einschränkung des Anwendungsbereichs**||
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Unterrichtungspflichten**||
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Widerrufs- und Rückgaberecht**||
||Fernabsatzverträge beschreiben Verträge die zwecks Lieferung von Waren oder Erbringnung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, {{du przepis="§ 312b Abs. 1 BGB"}}.
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Einschränkung des Anwendungsbereichs**||
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Unterrichtungspflichten**||
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC; font-size:110%} **Widerrufs- und Rückgaberecht**||
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||Fernabsatzverträge beschreiben Verträge die zwecks Lieferung von Waren oder Erbringnung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, {{du przepis="§ 312b Abs. 1 BGB"}}.
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC} Einschränkung des Anwendungsbereichs||
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC} Unterrichtungspflichten||
||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC} Widerrufs- und Rückgaberecht||
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=====Elektronischer Geschäftsverkehr=====
===Teil 2 - Fernabsatzvertraege===
||Fernabsatzverträge beschreiben Verträge die zwecks Lieferung von Waren oder Erbringnung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, {{du przepis="§ 312b Abs. 1 BGB"}}.
===Teil 2 - Fernabsatzvertraege===
||Fernabsatzverträge beschreiben Verträge die zwecks Lieferung von Waren oder Erbringnung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, {{du przepis="§ 312b Abs. 1 BGB"}}.
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===Teil 2 - Fernabsatzverträge===
||Fernabsatzverträge beschreiben Verträge die zwecks Lieferung von Waren oder Erbringnung von Dienstleistungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, {{du przepis="§ 312b Abs. 1 BGB"}}.
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**Widerruf und Rückgabe:**
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||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC} Widerrufs- und Rückgaberecht||
||Als weitere Rechtsfolge wird dem Verbraucher gem. {{du przepis="§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 355 BGB"}} ein Widerrufs- bwz. nach {{du przepis="§ 312d Abs. 1 S. 2 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 356 BGB"}} ein Rückgaberecht eingeräumt. Es bestehen dabei einzelene Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Regelung des {{du przepis="§ 355 BGB"}}. Zu beachten sind insofern der an die Erfüllung der Informationspflichten gekoppelte, verzögerte Beginn der Widerrufsfrist ({{du przepis="§ 312d Abs. 2 BGB"}}) sowie das Erlöschen des Widerrufsrechts im Falle von Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Frist entweder mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers aufgenommen worden oder von ihm selbst veranlasst worden sind.
Einen Ausschlusskatalog für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen beinhaltet § 312 Abs. 4 und Abs. 5. Dieser erfasst in Abs. 4 individuell zugeschnittene Waren (Nr.1), Waren mit hoher Mißbrauchsgefahr wie Tonträger oder Software (Nr.2), Printerzeugnisse (Nr. 3), Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen sowie Versteigerungen i.S.d. {{du przepis="§ 156 BGB"}} (Nr.5). Nach Abs. 5 tritt ein Widerrufsrecht i.S.d. {{du przepis="§ 312d BGB"}} bei Fernabsatzverträgen zurück, wenn ein solches bereits nach den (dann spezielleren) §{{du przepis="§ 499-507 BGB"}} gewährt ist.||
||Als weitere Rechtsfolge wird dem Verbraucher gem. {{du przepis="§ 312d Abs. 1 S. 1 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 355 BGB"}} ein Widerrufs- bwz. nach {{du przepis="§ 312d Abs. 1 S. 2 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 356 BGB"}} ein Rückgaberecht eingeräumt. Es bestehen dabei einzelene Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Regelung des {{du przepis="§ 355 BGB"}}. Zu beachten sind insofern der an die Erfüllung der Informationspflichten gekoppelte, verzögerte Beginn der Widerrufsfrist ({{du przepis="§ 312d Abs. 2 BGB"}}) sowie das Erlöschen des Widerrufsrechts im Falle von Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Frist entweder mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers aufgenommen worden oder von ihm selbst veranlasst worden sind.
Einen Ausschlusskatalog für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen beinhaltet § 312 Abs. 4 und Abs. 5. Dieser erfasst in Abs. 4 individuell zugeschnittene Waren (Nr.1), Waren mit hoher Mißbrauchsgefahr wie Tonträger oder Software (Nr.2), Printerzeugnisse (Nr. 3), Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen sowie Versteigerungen i.S.d. {{du przepis="§ 156 BGB"}} (Nr.5). Nach Abs. 5 tritt ein Widerrufsrecht i.S.d. {{du przepis="§ 312d BGB"}} bei Fernabsatzverträgen zurück, wenn ein solches bereits nach den (dann spezielleren) §{{du przepis="§ 499-507 BGB"}} gewährt ist.||
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**Unterrichtungspflicht:**
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||{width: 800px; color:gray; vertical-align:top; text-align:center; background-color:#FFF8DC} Unterrichtungspflichten||
||Der Gefahr von Informationsdefiziten bei Geschäftsabschlüssen dieser Art versucht {{du przepis="§ 312c BGB"}} Rechnung zu tragen, indem der Unternehmerseite weitreichende Unterrichtungspflichten auferlegt werden. § 312c Abs. 1 befasst sich dabei inhaltlich mit den vorvertraglichen Informationspflichten, während § 312c Abs. 2 die Pflichten nach Vertragsschluss behandelt (Ausnahme hierfür in Abs. 3 S.1). Eine Verletzung der Anforderungen der Abs. 1 und 2 können Schadenserstzansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs.2, {{du przepis="§ 241 Abs. 2 BGB"}} (c.i.c.) bzw. {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}} (positive Vertragsverletzung) nach sich ziehen. Darüber hinaus führt die Nichtbeachtung von Abs. 2 gem. § 312d Abs. 2 1.Hs. BGB zu einer Hemmung des Beginns der Widerrufsfrist und einer Privilegierung des Verbrauchers, den in diesem Fall bei der Rückabwicklung des Vertrags nicht die nachteiligen Folgen des {{du przepis="§ 357 Abs. 3 BGB"}} (i.V.m. {{du przepis="§ 346 BGB"}}) treffen.||
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||Der Gefahr von Informationsdefiziten bei Geschäftsabschlüssen dieser Art versucht {{du przepis="§ 312c BGB"}} Rechnung zu tragen, indem der Unternehmerseite weitreichende Unterrichtungspflichten auferlegt werden. § 312c Abs. 1 befasst sich dabei inhaltlich mit den vorvertraglichen Informationspflichten, während § 312c Abs. 2 die Pflichten nach Vertragsschluss behandelt (Ausnahme hierfür in Abs. 3 S.1). Eine Verletzung der Anforderungen der Abs. 1 und 2 können Schadenserstzansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs.2, {{du przepis="§ 241 Abs. 2 BGB"}} (c.i.c.) bzw. {{du przepis="§ 280 Abs. 1 BGB"}} (positive Vertragsverletzung) nach sich ziehen. Darüber hinaus führt die Nichtbeachtung von Abs. 2 gem. § 312d Abs. 2 1.Hs. BGB zu einer Hemmung des Beginns der Widerrufsfrist und einer Privilegierung des Verbrauchers, den in diesem Fall bei der Rückabwicklung des Vertrags nicht die nachteiligen Folgen des {{du przepis="§ 357 Abs. 3 BGB"}} (i.V.m. {{du przepis="§ 346 BGB"}}) treffen.||
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**Fernabsatzgeschäft Voraussetzungen:**
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