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Fall 23 - Romansammlung
A hat eine Sammlung der 400 bekanntesten deutschsprachigen Romane vom 16. Jahrhundert bis heute zusammengestellt und in der Reihe „Kultur Deutschland“ veröffentlicht. Um herauszufinden, welche Romane als die Bekanntesten gelten sollen, hat er die Erwähnung der Werke in wissenschaftlichen Abhandlungen und – wenn möglich – die Verkaufszahlen bei Erscheinungsdatum und zum heutigen Zeitpunkt miteinbezogen. Diese Recherchetätigkeit betrug einen Kostenaufwand von 35.000 €. Die Romane sind nach literarischen Strömungen geordnet worden. Im Band I der Reihe findet sich ein ausführliches Inhaltsverzeichnis mit den einzelnen Titeln, die Erwähnung gefunden haben. B betreibt eine Internetseite, auf der sie die „wichtigste deutschsprachige Lyrik und Prosa“ gesammelt hat. 300 Werke auf der Internetseite stimmen mit denen der Sammlung des A überein. Sie sind auch nach literarischen Strömungen aufgeteilt und zwar auch in Zweifelsfällen der gleichen Strömung zugeteilt worden. Den Zugang zu ihrer Seite ermöglicht B den Benutzern gegen ein Entgelt. A ist empört und möchte, dass die Internetseite der B „verboten“ wird. Außerdem möchte er entschädigt werden für die ausgebliebenen Verkaufszahlen. Welche Rechte hat A als Berechtigter der Datenbank? |
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