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Version [21810]

Dies ist eine alte Version von InfoRDomainvergabe erstellt von Jorina Lossau am 2013-03-06 13:10:37.

 

Informationsrecht

2.2 Domainnamen-Vergabe


Die IP-Adresse als wichtiges Instrument zum Informationsaustausch
Der Informationsaustausch im Internet erfolgt in sog. Datenpaketen. Damit diese Datenpakete ihren Empfänger finden, ist ihre eindeutige Adressierung erforderlich.

Die Adressierung erfolgt mittels einer IP-Adresse (besser: IP-Nummer), die jedem an das Internet angeschlossenen Rechner zugewiesen werden, aus bisher vier (IP v 4), zukünftig sechs (IP v 6) durch Punkte getrennte Zahlengruppen zwischen 0 und 255 (Beispiel.: 106.224.35.156.204.0). Da eine Merkfähigkeit dieser Zahlenkolonnen kaum gegeben ist, hat man schon frühzeitig auf ein sog. Domainnamen-System umgestellt, bei dem die IP-Adressen in merkfähige Namen für Websites umgewandelt werden. Dabei läuft technisch die Adressierung weiter über die IP-Adresse ab, der Domainname ist lediglich eine praktikable Nutzungsmöglichkeit.

Die Zuweisung der IP-Adresse erfolgt durch den jeweiligen Internet-Provider, der sie (zumindest für private Nutzer) regelmäßig dynamisch vergibt, d.h. jeder Nutzer erhält für jede Internet-Sitzung eine neue IP-Adresse aus einem Pool von IP-Adressen, die die ICANN dem Provider zugewiesen hat. Ausnahmsweise erfolgt auch eine statische Zuweisung einer IP-Adresse an einen einzelnen Rechner, soweit dieser einer dauerhaften Verbindung zum Internet bedarf.

IP-Adressenvergabe:
 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/InfoRGliederungTeil22/InfoRIPAdresse.jpg)
Die Funktionen der Domainnamen
Zu unterscheiden ist die Adress-, die Werbe- und die Kanalisierungsfunktion von Domainnamen. Die erste Funktion steht dabei im Interesse der Gesamtheit der Internet-Nutzer, weil nur über die Eingabe von Domainnamen der Inhalt von Websites aufgerufen werden kann.

Domainnamen dienen zur Adressierung und gleichzeitig zur Bezeichnung von Websites. Der Domainname ist damit "Name" einer Website und deren Adresse im Internet zugleich (Doppelfunktion). Die Nutzung des Domainnamens als Werbemittel sowie die Kanalisierung der Nutzerströme auf bestimmte Websites entspricht dagegen in erster Linie den Interessen des jeweiligen Providers. Er kann durch eine geschickte Auswahl von Domainnamen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten erlangen.

Der Nutzer kann ein für sein Unternehmen oder seine Produkte bereits geschütztes Kennzeichen abgeleitet als Domainnamen verwenden und damit die Werbung hierfür verstärken; die Wahl von bekannten Begriffen oder Kennzeichen als Domainnamen kann dazu führen, dass verstärkt Nutzer so bezeichnete Websites aufrufen. Man spricht insofern von der "Kanalisierung der Nutzerströme"

Funktionen Domainname:
 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/InfoRGliederungTeil22/InfoRFunktionenDomainname.jpg)
Der Aufbau der Domainnamen
Der Aufbau der Domainnamen ist immer gleich: er beinhaltet immer die vorgestellten, identifizierenden Second-Level-Domain (SLD) und die hiervon mit einem Punkt getrennte nachrangige TLD, wobei technisch immer erst die TLD gelesen wird. Ergänzt werden kann der Domainname durch vorangestellte, mit Punkt abgetrennte Subdomains oder nachgestellte, mit Schrägstrich abgesetzte Dateinamen für Unterseiten einer Website sowie die insgesamt vorangestellten Kommunikationsprotokolle.

Bei den TLD unterscheidet man zwischen:

  • sachbezogenen TLD (generische TLD) und
  • länderbezogenen TLD (geografische TLD)

Ein räumlicher Bezug lässt sich aus den TLD kaum ableiten. So wird die generische TLD "com" nicht räumlich begrenzt, sondern gerade im internationalen Geschäftsverkehr genutzt. Seit Herbst 2005 können unter der geografischen "eu"-TLD länderübergreifend Domainnamen registriert werden. Auch die Nutzung einer geografischen TLD bedeutet nicht, dass der mit diesem Domainnamen identifizierbare Rechner sich im räumlichen Zuständigkeitsbereich des die TLD verwaltenden NIC befindet. Sie ist lediglich ein Zeichen für den Ort der Registrierung des Domainnamens.


Die Vergabe der Domainnamen
Die Vergabe aller Domainnamen leitet sich von der ICANN ab, die für alle generischen TLD (gTLD) private Organisationen mit der Vergabe betraut hat (z.B. das Großunternehmen VeriSign mit der Vergabe der wirtschaftlich attraktiven .com-Adressen). Die Vergabe der geographischen TLD (geoTLD) erfolgt über nach Weltregionen gegliederten Unterorganisationen der ICANN, die ihrerseits nationale Vergabestellen beauftragen. In Deutschland erfolgt die Vergabe durch die genossenschaftliche DENIC, die von allen in Deutschland tätigen Providern gebildet wird. Die Vergaberegeln der DENIC finden sich hier.

Domainnamenvergabe:
 (image: http://wdb.fh-sm.de/uploads/InfoRGliederungTeil22/InfoRDomainnamenvergabe.jpg)

Die Kennzeichenfunktion der Domainnamen
Durch die Registrierung eines Domainnamens entsteht kein eigenständiges Kennzeichenrecht (BGH, MMR 2002, 458 (459) - vossius.de; BGHZ 149, 191 (204 f.) - shell.de). Kennzeichenrechte entstehen ausschließlich durch staatliche Anerkennung, die bei den Domainnamen fehlt. Domainnamen sind jedoch nicht wie absolute Rechte einer bestimmten Person zugewiesen, so dass die Registrierung allein nicht zu einer eigentumsähnlichen Position durch Verdinglichung eines Immaterialgüterrechts führt.

Aufgrund der Ausschluss- und Zuweisungsfunktion einer Registrierung ist eine Einordnung des Nutzungsrechts gegenüber der DENIC als "sonstiges Recht" i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB - wie beim berechtigten Besitz - angemessen. Zudem kommt Domainnamen eine Kennzeichenfunktion zu, soweit sie für Internet-Inhalte stehen. Ihnen kommt als Werbemittel für das Angebot von Waren und Dienstleistungen sowie zur individuellen Bezeichnung von unternehmenseigenen oder personenbezogenen Werbeträgern (Websites) eine Kennzeichnungsfähigkeit zu. Sie haben insofern namens- oder markenähnliche Funktionen.

Auf die Nutzung von Domainnamen kann daher - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Internet - Kennzeichenrecht entsprechend angewendet werden. Zu unterscheiden ist davon, dass ein Domainname durch entsprechende Nutzung als Pseudonym, Firma, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel bzw. durch Anmeldung als Marke geschützt werden kann und dadurch eigenständige Kennzeichenrechte erhält.


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