Informationsrecht
Teil 5.1 - Urheberrecht, Internet und Digitalisierung
Neue Herausforderungen durch die Digitalisierung |
Das Urheberrecht als Schutzrecht für geistige Inhalte mit einer persönlichen Prägung ist durch die Möglichkeit der Digitalisierung von Werken und deren Verbreitung über das Internet vor neue Herausforderungen gestellt. Zudem ist durch die besondere Darstellungsweise von Inhalten im Internet die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von einzelnen Internet-Erscheinungen aufgekommen: ab wann kann bei digitalen Produkten die „geistig-persönliche Schöpfung“ bejaht werden? Während die umfangreicheren Leistungen Website und Multimediawerke (Zusammenstellungen von Werken und Inhalten verschiedener Art, z.B. Schriftwerke, Fotografien, Filme und Töne wie Musik) die Anforderungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen können, ist dies bei den kleinsten Teilen digitaler Werke (Bits oder Pixel) ausgeschlossen. Allerdings ist bei den Websites darauf zu achten, dass von einem Urheberrechtsschutz nur bei einem Übersteigen des handwerklich Üblichen ausgegangen wird. Die Rechtsprechung hat sich in folgenden Urteilen mit dieser Problematik beschäftigt:
OLG Frankfurt, U. v. 22.3.2005 – 11 U 64/04 - Urteil
LG Berlin, U. v. 26.1.2006 – 16 O 543/05 - Urteil |
CategoryInformationsrecht