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Dies ist eine alte Version von GutglaubigerErwerbEigentum erstellt von IsabelleMuehle am 2017-07-12 18:39:00.

 

Gutgläubiger Erwerb von Eigentum erklärt an Beispielen


ein Themengebiet aus WIPR3

A. Kurzdefinition rund um den gutgläubiger Erwerb


1. Erwerb


S.131, Studienreihe Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, 15. Auflage. München 2012

"Erwerb ist die Erlangung einer rechtlich relevanten Stellung."


2. Besitzer und Besitz
" Besitzer ist die Person, die einer Sache in Besitz hat" S.60 Studienreihe Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, 15. Auflage, München 2012.
"Besitz ist die Tatsächliche Gewalt ( Schachherrschaft) einer Person über eine Sache" S.59Studienreihe Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, 15. Auflage, München 2012.

3. Eigentum
"Eigentum ist im Verfassungsrecht jede Vermögenswerte privatrechtliche Rechtsposition (also Recht) sowie jede öffentlich- rechtlich Rechtsposition, die überwiegend das Äquivalent eigener Leistung d.h. des Einsatzes eignet. S. 111Studienreihe Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, 15. Auflage, München 2012.
4. Besitzkonstitut
"Besitzkonstitut (Besitzmittelungsverhältnis) ist im Sachenrecht das Verhältnis zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer, vermöge dessen dieser unmittelbarer Besitzer gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist (§868 z.B. Nießbrauch, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Miete)" S.60 Studienreihe Jura, Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung, 15. Auflage, München 2012.

5. mittelbarere Besitz
6. unmittelbarer Besitz

7. Nichtberechtitiger
8. Gutgläubiger Erwerb
Unter gutgläubigen Erwerb versteht man den Eigentumserwerb an einer Sache, welche man von einem Nichtberechtigten erlangt.
Eine genauere Definition ist unter folgendem Link zu finden: LINK

B. Arten des gutgläubigen Eigentumserwerb


Der gutgläubige Eigentumserwerb bezieht sich grundsätzlich auf den allgemeinen Eigentumserwerb an einer Sache. Der Eigentumserwerb ist in den §§ 929, 929a, 930, 931 BGB geregelt.


1. Gutgläubiger Erwerb von Nichtberechtigten
Unter dem folgenden Link ist eine grafische Darstellung der verschiedenen Arten des gutgläubigen Erwerbs von Eigentum zu finden.
UebersichtFaelleWIPR3Tutorien

a. Art 1
§ 929 S.1 i.v.m. § 932 Abs.1 S.1
Grafik (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/GutglaubigerErwerbEigentum/1.png)


  • A ist scheinbarer Eigentümer einer Sache und Besitzer
  • C ist richtiger Eigentümer der Sache
  • A übergibt die Sache an B zum Beispiel in Form eines Kaufvertrages
  • A überträgt B das Eigentum an der Sache, obwohl A nicht berechtigt ist
  • B erhält Eigentum an der Sache nur aufgrund Gutgläubigkeit
  • C verliert Eigentum an der Sache an B
--> A könnte den Besitz der Sache von C durch einen Leihvertrag nach § -- erlangt haben. LINK




b. Art 2
§ 929 S.2 i.v.m. § 932 Abs. 1 S. 2
  • A ist scheinbarer Eigentümer der Sache
  • C ist richtiger Eigentümer der Sache
  • B ist im Besitz der Sache
  • A übereignet das Eigentum an der Sache an B , (Übergabe hat bereits stattgefunden ???)
  • B erhält Eigentum an der Sache aufgrund Gutgläubigkeit
! Vorausgesetzt B hat Besitz an der Sache von A erlangt, nicht von C ??
  • C verliert Eigentum an der Sache

2. Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
§ 929 S.1 i.v.m. §§ 930, 933
  • C ist richtiger Eigentümer der Sache
  • C verleiht Sache an A
  • A ist scheinbarer Eigentümer und mittelbarer Besitzer der Sache
  • A veräußert Sache an B
  • B erhält Eigentum an der Sache aufgrund Gutgläubigkeit


3. Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 929 S.1 BGB i.v.m. §§ 931, 934 BGB
  • A ist scheinbarer Eigentümer der Sache
  • C ist richtiger Eigentümer der Sache
  • D ist im Besitz der Sache
  • B kauft die Sache von A
  • B erlangt Herausgabeanspruch der Sache gegenüber D
  • D muss Sache an B herausgeben
  • B erhält Eigentum der Sache aufgrund Gutgläubigkeit, da A nur scheinbarer Eigentümer
  • C verliert Eigentum an Sache


C. Prüfungsschema


Für die Prüfung des gutgläubigen Erwerbs von Eigentum und die Erbringung der Klausurleistung ist ein Prüfungsschema notwendig. Dieses ist zu finden bei LINK

Um mehr Klarheit über das Themengebiet gutgläubigen Erwerb zu verschaffen sind einige Beispielsachverhalte aufgelistet.

Fallbeispiel 1: Wem gehört Ferdinand?
Fallbeispiel 2: Auto auf Reisen
Fallbeispiel 3: Schuhtick

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