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Version [19655]

Dies ist eine alte Version von GewRS5MarkenInhaltGrenzen erstellt von ChristianeUri am 2013-01-02 23:36:51.

 

V. Inhalt und Grenzen des Markenrechts


1. Wirkungen der Marke

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/GewRS5MarkenInhaltGrenzen/GewRSMarkenWirkung.jpg)

a) Positiver Inhalt der Marke

Benutzungsbefugnisse, die allein dem Berechtigten zustehen sind:

  • nur dem Inhaber der Marke ist es gestattet die geschützte Marke für seine Waren/Dienstleistungen zu benutzen
  • gilt für alle Markenkategorien

Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen

  • Schutzzweck der vorgenannten Benutzungsbefugnisse darf sich nicht zur „Verkehrsbelästigung“ entwickeln
  • das bedeutet: wurde ein markenrechtlich geschützter Gegenstand vom Markeninhaber – oder legitimierten Dritten (z.B. Lizenznehmer) – in Verkehr gebracht, dann ist das Markenrecht in Bezug auf dieses Produkt verbraucht (erschöpft).

Beispiel: T-Shirt-Hersteller X vertreibt seine Modekollektion unter dem Namen TedHardy über verschieden Großhändler. Ebay-Verkäufer B kauft bei einem der Großhändler Teile der Kollektion und vertreibt diese weiter über die Auktionsplattform. Ein Zugriff (bspw. in Form eines Unterlassungsanspruchs) des Herstellers X gegen B scheidet mangels Erschöpfung aus.

b) Negativer Inhalt der Marke

Beispiel: Unternehmer U ist Inhaber der eingetragenen Wort-/Bildmarke „ABS“ für Bremskraftverstärker. Konkurrent K benutzt die identische Marke – ohne Lizenz – für identische Waren. (= Rechtsverletzung)





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