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V. Inhalt und Grenzen des Geschmacksmusterrechts
1. Wirkungen des Geschmacksmusters
- vgl. bereits ausführlicher unter Wirkungen des Patents sowie Wirkungen des Gebrauchsmusters
a) Positiver Inhalt des Geschmacksmusters
Benutzungsbefugnisse, die gem. § 38 Abs. 1 GeschmMG allein dem Berechtigten zustehen, sind:
- die ausschließliche Herstellungsbefugnis,
- die Befugnis den geschützten Gegenstandes zur (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Überlassung Dritten anzubieten,
- das Inverkehrbringen
- die Einfuhr und die Ausfuhr sowie
- der Gebrauch des geschützten Gegenstandes.
--> Zur Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen vgl. § 48 GeschmMG sowie ausführlicher bereits hierzu im Patentrecht
b) Negativer Inhalt des Geschmacksmusters
c) Strafrechtlicher Schutz
2. Schutzumfang des Geschmacksmusterrechts
3. Beschränkungen des Schutzumfangs des Geschmacksmusters
a) Vorbenutzungsrecht, § 41 GeschmMG
b) Erlaubte Benutzungshandlungen
Verwendete Literatur und damit Literatur zur Vertriefung: |
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Götting, Horst-Peter/ Meyer, Justus/ Vormbrock, Ulf: Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht: Praxishandbuch, Baden-Baden 2011, § 13 Rdnrn. 1-254 (= enthält eine sehr ausführliche Darstellung der Rechtsfolgen von Patentverletzungen) Götting, Horst-Peter/ Hubmann, Heinrich: Gewerblicher Rechtsschutz: Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht; ein Studienbuch, 9. Aufl., München 2009, § 43. Eisenmann, Hartmut/ Jautz, Ulrich: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht: mit 55 Fällen und Lösungen, 9. Aufl., Heidelberg u.a. 2012, S. 93-97. (mit ähnlichen Beispielen) |
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