IV. Entstehung des Geschmacksmusters
a) Überblick
Quelle: In Anlehnung an Eisenmann, Hartmut/ Jautz, Ulrich: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht: mit 55 Fällen und Lösungen, 9. Aufl., Heidelberg u.a. 2012, S. 93.
b) Die Entstehung des Geschmacksmusters im Detail
- Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Geschmacksmusterschutzes durch schriftliche Anmeldung bei der Geschmacksmusterstelle des DPMA (§ 11 Abs. 2 GeschmMG)
- Anmeldung muss enthalten (§ 11 Abs. 2 GeschmMG):
- Name des Anmelders (Nr. 2)
- einen Antrag auf Eintragung des Geschmacksmusters (Nr. 1)
- die Wiedergabe des Musters (Nr. 3)
- kann durch bis zu 10 (photo)graphische Abbildungen des Musters erfolgen (§ 6 Abs. 1 S. 1 GeschmMV)
- eine Angabe der Erzeugnisse für die das Geschmacksmuster beansprucht wird (Nr. 4)
- Besonderheit: gem. § 12 GeschmMG sind Sammelanmeldungen von bis zu 100 Mustern, die derselben Warenklasse angehören, möglich
Für Antrag auf Eintragung eines Geschmacksmusters sind die vorgeschriebenen Formblätter des DPMA zu verwenden.
- bei der Eintragung eines GeschmM beschränkt sich DPMA auf eine formelle Prüfung (d.h. eine Sachprüfung findet nicht statt)
- Zurückweisung wenn:
- Gegenstand ≠ Muster i.S.d. § 1 Nr. 1 GeschmMG
- Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten oder
- missbräuchliche Nutzung eines geschützten Zeichens (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 u 4 GeschmMG)
--> KEINE Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen
- Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des GeschmM durch DPMA bekannt gegeben (§ 20 S. 1 GeschmMG)
- keine Haftung für Vollständigkeit und Erkennbarkeit der Muster (§ 20 S. 2 GeschmMG)
- mit Anmeldung kann für die Wiedergabe die Aufschiebung der Bekanntmachung um 30 Monate ab Anmeldetag beantragt werden
- gem. § 22 GeschmMG hat jedermann Anspruch auf umfassende Einsicht in das Register (beachte Voraussetzungen der Nrn. 1-3)
- ähnliche Vorschriften wie bei technischen Schutzrechten
- gegen dessen Beschluss kann bei Zulassung Rechtsbeschwerde zum BGH erfolgen (§ 23 Abs. 3 GeschmMG)
Verwendete Literatur und damit Literatur zur Vertriefung: |
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Eisenmann, Hartmut/ Jautz, Ulrich: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht: mit 55 Fällen und Lösungen, 9. Aufl., Heidelberg u.a. 2012, S. 90-93. Götting, Horst-Peter/ Hubmann, Heinrich: Gewerblicher Rechtsschutz: Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht; ein Studienbuch, 9. Aufl., München 2009, § 42. |
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