Version [19141]
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VI. Gebrauchsmusterrecht im Rechtsverkehr
1. Vererbung
- keine Unterschiede zum Patentrecht (vgl. unter 1. Vererbung von Patenten)
2. Übertragung
- keine Unterschiede zum Patentrecht (vgl. unter 2. Übertragung von Patenten)
3. Gebrauchsmusterlizenzen
- keine Unterschiede zum Patentrecht (vgl. vgl. § 22 Abs. 1 S. 2 GebrMG sowie unter 3. Patentlizenzen)
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