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V. Inhalt und Grenzen des Gebrauchsmusterrechts
1. Wirkungen des Patents
- vgl. bereits ausführlicher unter: 1. Wirkungen des Patents
a) Positiver Inhalt des Gebrauchsmusters
Benutzungsbefugnisse, die gem. § 11 Abs. 1 GebrMG allein dem Berechtigten zustehen, sind:
- die ausschließliche Herstellungsbefugnis,
- die Befugnis den geschützten Gegenstandes zur (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Überlassung Dritten anzubieten,
- das Inverkehrbringen sowie
- der Gebrauch des geschützten Gegenstandes.
--> Zur Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen vgl. bereits unter: Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen im Patentrecht
b) Negativer Inhalt des Gebrauchsmusters
c) Strafrechtliche Sanktionen
2. Schutzumfang des Gebrauchsmusterrechts
3. Beschränkungen des Schutzumfangs des Gebrauchsmusters
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GewRSGebrMWirkung.jpg | 2023-10-06 18:36 | 89Kb |
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