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Version [18630]

Dies ist eine alte Version von GewRS1Theorie erstellt von ChristianeUri am 2012-12-20 00:07:14.

 

III. Theorie des gewerblichen Rechtsschutzes


1. Schutzgegenstand

Zweck der gewerblichen Schutzrechte:
  • Schutz der geistig-gewerblichen Leistung und der damit verbundenen Interessen des gewerblich Schaffenden
    • Schutz gegen Störungen und Beeinträchtigungen der gewerblichen Tätigkeit
    • im Vordergrund stehen vor allem private Interessen des Einzelnen
--> wirtschaftliche Interessen = gewinnbringende Verwertung der Leistungsergebnisse
    • daneben auch persönliche Interessen des Einzelnen tangiert
--> persönliche Verbundenheit mit den geschaffenen Leistungsergebnissen oder -symbolen
    • aber auch Schutz öffentlicher Interessen betroffen
--> bei Zuerkennung gewerblicher Schutzrechte ist öffentliches Interesse zu berücksichtigen; so sind häufig Güter betroffen, die für die Existenz der Allgemeinheit notwendig sind


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/GewRS1Theorie/GewRSRechtsgebiete1.jpg)


2. Standort in der Gesamtrechtsordnung

3 . Wesen der gewerblichen Schutzrechte
a) Gemeinsame Wesensmerkmale
b) Zeitliche Begrenzung der gewerblichen Schutzrechte
c) Verhältnis der gewerblichen Schutzrechte untereinander


...


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