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Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Polen
Die Finanzierung erfolgt durch Erhebung von Gebühren, Entschädigung für den Betreiber sowie Zurvefügungstellung der Verkehrsmittel für den Betreiber durch den Veranstalter (Art. 50 polÖPVG).
Literatur:
B.W., Finansowanie przewozów o charakterze użyteczności publicznej, Gazeta Prawna 2010;
CategoryOePNVPolen
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