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Fallbeispiel - Das Himmelbett
Lösungsvorschlag
1. Lösungsskizze:
1. E könnte gegen W einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises i.H.v 2.500 Euro gem. § 433 II BGB haben.
Voraussetzungen: Anspruch erworben, Anspruch nicht verloren, Anspruch durchsetzbar
I. Anspruch erworben
Voraussetzung:
- Vertragsschluss zwischen E und W
- Inhaltlich Kaufvertrag
- Wirksamkeit
1. Vertragsschluss (+)
Voraussetzung: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen E und W - Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§147 BGB)
a. Angebot des E (+)
Sachverhalt: E macht Angebot Himmelbett für 2.500 Euro zu kaufen.
b. Annahme durch W
Voraussetzung: W hat WE abgegeben, inhaltlich Annahme, ohne zwischenzeitlichen Widerruf zugegangen
aa. Abgabe WE durch W
Voraussetzung: Persönlich oder infolge Zurechnung durch Dritte
aaa. Persönlich (-)
bbb. Infolge Zurechnung(+)
Voraussetzung: B Stellvertreter des W i.S.d. § 164 I BGB
Voraussetzung der Stellvertretung:
- B gibt eigene WE ab
- WE erfolgt in fremden Namen
- B macht offenkundig, dass er in fremden Namen handelt
Sachverhalt: B hat Entscheidungsspielraum bei Aussuchen von Bett, B erklärt ausdrücklich, dass er für den W handelt
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