Version [62832]
Dies ist eine alte Version von FallloesungFall7XboxOne erstellt von JKramer am 2015-12-10 11:44:25.
Fallbeispiel - Die Xbox One
Lösungsvorschlag
1. Lösungsskizze:
B könnte die Xbox One behalten, wenn ein wirksamer Schenkungsvertrag zwischen B und X geschlossen wurde.
Voraussetzungen:
- Vertragsschluss zwischen X und B
- Inhaltlich Schenkungsvertrag
- Vertrag wirksam
I. Vertragsschluss (+)
Voraussetzungen: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen B und X in Form von Angebot (§ 145 BGB) und Annahme
(§147 BGB)
Sachverhalt: B und X sind sich über die Schenkung der Xbox One einig.
II. Vertragsinhalt (+)
Sachverhalt: Vertrag beinhaltet Schenkung einer Xbox One. Die Zuwendung erfolgt unentgeltlich.
III. Wirksamkeit
Mögliche Wirksamkeitshindernisse:
- Formmangel nach § 125 BGB
- beschränkte Geschäftsfähigkeit des B
1. Formmangel nach § 125 BGB (-)
Voraussetzung: Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form des Vertrages
Ein Schenkungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung gem. § 518 Abs. 1 BGB.
Sachverhalt: Im Sachverhalt sind keine Hinweise enthalten, dass eine notarielle Beurkundung stattgefunden hat.
Aber: § 518 Abs. 2 BGB beinhaltet die Heilung des Formmangels, wenn die versprochene Leistung bewirkt wurde.
Sachverhalt: Laut Sachverhalt hat X dem B die Xbox One zu Weihnachten überreicht.
2. beschränkte Geschäftsfähigkeit des B
Voraussetzungen:
- B gehört dem Personenkreis nach §§ 2, 106 BGB an und
- es kommt keine der Vorschriften der §§ 107 ff. BGB zur Anwendung, durch welche Rechtsgeschäft wirksam wird
a. Personenkreis nach §§ 2, 106 BGB (+)
= wer das 7. Lebensjahr vollendet, aber 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Sachverhalt: B ist 16 Jahre alt.
b. Wirksamkeit des Vertrages nach § 107 ff. BGB
aa. Wirksamkeit nach § 107 BGB
Voraussetzungen:
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder
- lediglich rechtlicher Vorteil für den B durch Rechtsgeschäft
aaa. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (-)
Definitionen: Eltern = gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 1629 I BGB; Einwilligung = vorherige Zustimmung
nach § 183 BGB
Sachverhalt: B wünscht sich schon seit langem eine Xbox One. Seine Eltern halten jedoch überhaupt nichts
davon.
bbb. Lediglich rechtlicher Vorteil für B (+)
Voraussetzung: Dem Betroffenen (hier B) entsteht aus dem Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (eine
wirtschaftliche Betrachtung ist irrelevant!)
Sachverhalt: B bekommt die Xbox One geschenkt. Die Zuwendung erfolgt unentgeltlich und ist an keinerlei
rechtliche Pflichten gebunden. B entsteht kein rechtlicher Nachteil durch die Schenkung.
ccc. Zwischenergebnis: Wirksamkeit nach § 107 BGB (+)
3. Es liegen keine Wirksamkeitshindernisse vor.
VI. Der Schenkungsvertrag ist wirksam geschlossen worden.
Abwandlung:
B könnte die Xbox One behalten, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen B und V geschlossen wurde.
Voraussetzungen:
- Vertragsschluss zwischen V und B
- Inhaltlich Kaufvertrag
- Vertrag wirksam
I. Vertragsschluss (+)
Voraussetzungen: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen B und V in Form von Angebot (§ 145 BGB) und Annahme
(§147 BGB)
Sachverhalt: keine gegenteiligen Hinweise ersichtlich
II. Vertragsinhalt (+)
Sachverhalt: Vertrag beinhaltet Kauf der Xbox One, somit inhaltlich Kaufvertrag.
III. Wirksamkeit
Mögliches Wirksamkeitshindernis: beschränkte Geschäftsfähigkeit des B
Voraussetzungen:
- B gehört dem Personenkreis nach §§ 2, 106 BGB an und
- es kommt keine der Vorschriften der §§ 107 ff. BGB zur Anwendung, durch welche Rechtsgeschäft wirksam wird
1. Personenkreis nach §§ 2, 106 BGB (+)
= wer das 7. Lebensjahr vollendet, aber 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Sachverhalt: B ist 16 Jahre alt.
2. Wirksamkeit des Vertrages nach § 107 ff. BGB
a. Wirksamkeit nach § 107 BGB
Voraussetzungen:
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder
- lediglich rechtlicher Vorteil für den B durch Rechtsgeschäft
aa. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (-)
Definitionen: Eltern = gesetzlicher Vertreter i. S. d. § 1629 I BGB; Einwilligung = vorherige Zustimmung
nach § 183 BGB
Sachverhalt: B wünscht sich schon seit langem eine Xbox One. Seine Eltern halten jedoch überhaupt nichts
davon.
bb. Lediglich rechtlicher Vorteil für B (-)
Voraussetzung: Dem Betroffenen (hier B) entsteht aus dem Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (eine
wirtschaftliche Betrachtung ist irrelevant!)
Sachverhalt: B kauft sich die Xbox One für 400 EUR.
Aus dem KV entsteht für B die Pflicht zur Kaufpreiszahlung und zur Abnahme des Kaufgegenstandes!
cc. Zwischenergebnis: Wirksamkeit nach § 107 BGB (-)
b. Wirksamkeit nach § 110 BGB (Taschengeldparagraph)
Voraussetzungen: B müsste die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt haben, die ihm für diesen Zweck oder zur
freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurde.
Vertragsmäßige Leistung = Kaufpreis i.H.v. 400 Euro
Bewirken = vollständige Zahlung des Kaufpreises
Sachverhalt: B kauft sich die Xbox One von seinem zusammengesparten Taschengeld, welches er von seinen Eltern
(gesetzliche Vertreter nach § 1629 I BGB) bekommt. Er hat den Kaufpreis (vertragsmäßige Leistung) vollständig entrichtet.
P Fraglich ist jedoch, ob das Taschengeld zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung stand.
aa. Mittel zu diesem Zweck (-)
Sachverhalt: B‘s Eltern halten von der Spielekonsole überhaupt nichts.
Folglich ist anzunehmen, dass seine Eltern B das Taschengeld nicht für diesen Zweck gegeben haben.
bb. Mittel zur freien Verfügung (-)
Die Überlassung zur freien Verfügung umfasst nicht jede Verwendung, sondern nur solche, die sich noch im Rahmen
des Vernünftigen halten.
Ein von einem Minderjährigen geschlossener Vertrag ist nicht nach § 110 BGB wirksam, wenn dem Minderjährigen
klar war, dass seine Eltern mit der Verwendung, der ihm grundsätzlich zur freien Verfügung überlassenen Mittel, für
einen derartigen Kauf nicht einverstanden waren.
Sachverhalt: B‘s Eltern halten von dem Kauf der Xbox One überhaupt nichts. B solle sich lieber voll und ganz auf seine
schulischen Leistungen konzentrieren, damit er später auch mal zum Medizinstudium zugelassen wird.
cc. Zwischenergebnis: Wirksamkeit nach § 110 BGB (-)
c. Wirksamkeit nach § 108 I BGB (-)
Voraussetzung: Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (hier Eltern nach § 1629 I BGB)
Definition: Genehmigung = nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB
Sachverhalt: Eltern von B sind empört.
3. Wirksamkeit des Vertrages nach § 107 ff. BGB (-)
VI. Zwischen B und V liegt kein wirksamer Kaufvertrag vor.
B kann die Xbox One nicht behalten.
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