Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallloesungFall1Rechtsfaehigkeit
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: FallloesungFall1Rechtsfaehigkeit

Version [61287]

Dies ist eine alte Version von FallloesungFall1Rechtsfaehigkeit erstellt von JKramer am 2015-11-12 14:52:19.

 

Lösungsvorschlag zu Fallbeispiel 1 und 2



Fallbeispiel 1

Obersatz:
Der zum Alleinerbe eingesetzte Hund könnte erben.

Voraussetzung(en):
Dann müsste „Bello“ erbfähig i. S. d. § 1923 I BGB sein.
Demnach kann nur eine natürliche oder juristische Person, die Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten) besitzt und zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt, Erbe sein.

Subsumtion:
Bello ist ein Hund und somit ein Tier gem. § 90a BGB.

Zwischenergebnis:
Bello kann demnach kein Träger von Rechten und Pflichten sein.
Folglich ist Bello auch nicht erbfähig i.S.d. § 1923 I BGB.

Ergebnis:
Bello kann nicht erben.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki