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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung
B. Prüfung der materiellen ...
C. Prüfung der materiellen ...
1. Gesetzliche Krankenversi...
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
2. Gesetzliche Rentenversic...
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
3. Geseztliche Arbeitslosen...
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
4. Soziale Pflegeversicherung
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
5. Gesetzliche Unfallversich...
B. Prüfung der materiellen ...
C. Prüfung der materiellen ...
1. Gesetzliche Krankenversi...
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
2. Gesetzliche Rentenversic...
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
3. Geseztliche Arbeitslosen...
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
4. Soziale Pflegeversicherung
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
5. Gesetzliche Unfallversich...
Fallbearbeitung im Sozialrecht
A. Einführung
Innerhalb einer sozialrechtlichen Examensklausur bildet die Anspruchsprüfung den Mittelpunkt. Diese ist sowohl für die rechtliche Abschlussprüfung wie auch für den wirtschaftsjuristischen Studiengang von Bedeutung. Bei einer solchen Prüfung sind grds. zwei Fragen denkbar. Zum einem kann die Frage zu klären sein, welche sozialrechtlichen Ansprüche im Allgemeinen einer Person zustehen. Anderseits kann aber auch die Frage zu klären sein, ob die Person einen Anspruch aus einem konkreten Sozialversicherungszweig geltend machen darf.
Demnach ergibt sich für die Prüfung eines sozialrechtlichen Anspruchs und aufgrund der Tatsache, dass das Sozialrecht ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts darstellt, der folgende Ablauf:
- Anspruchsgrundlage
- Formelle Voraussetzungen der Leistungsgewährung
- Matereille Voraussetzungen der Leistungsgewährung
Zusätzlich zu den oben genanten Punkten ist in einem letzten Schritt zu prüfen, ob der Anspruch gegenüber dem richtigen Anspruchsgegner geltend gemacht wurde. Dieser Punkt wird in aller Regel im Bereich er materiellen Voraussetzungen geprüft.
Dieser Ablauf kann, insbesondere die Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen, auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines sozialrechtlichen Bescheids übertragen werden.
B. Prüfung der materiellen Voraussetzungen - im Allgemeinen
Für die Prüfung der materiell rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Soziaversicherungen sind folgende Fragen kumulativ zu beantworten:
- Gehört der Anspruchsberechtigter zum versicherten Personenkreis der jeweiligen Sozialversicherung?
- Ist ein Versicherungsfall gegeben?
- Sind die besonderen Leistungsgewährungsvoraussetzungen erfüllt
- richtiger Anspruchsgegner (Träger der Sozialversicherung)
C. Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen anhand der einzelnen Sozialversicherungszweige
1. Gesetzliche Krankenversicherung
a. Versicherter Personenkreis
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird hinsichtlich der versicherten Personen die folgende Unterschiedung getroffen.
- Pflichtversicherte
- freiwillige Versicherung
- Versicherungsfreiheit
Pflichtversicherte:
In anlhneung an die restlichen Sozialversicherungszweigen verfolgt auch die gesetzliche Krankenversicherung eine Versicherungspflicht. Diese entsteht direkt aus dem Gesetz, weßhalb füpr deren Begründung kein Antrag oder Vertrag notwendig ist. Geregelt ist diese in § 5 SGB V. Im Einzelnen zählen demnach die folgenden Personen zu der Gruppe der Pflichtversicherten:
Dieser bestimmt die Grupe der Pflichtversicherten. Zudem tritt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse in aller Regel mit dem Erfüllen der beasonderen Voraussetzungen ein und entfällt beim Wegfallen der jeweiligen Voraussetzungen. Läuft die Mitgliedsschaft ab, dann endet gem. § 19 Abs .1 SGB V auch der Anspruch auf Leistung. Hierfür sieht § 19 Abs. 2 und 3 eine Ausnahme vor. Entsprechend dieser blebt der Anspruch auf Leistung für höchstens einen Monat nach Beendigung der Mitgliedsschaft bestehen.
Freiwillige Versicherung
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
2. Gesetzliche Rentenversicherung
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
3. Geseztliche Arbeitslosenversicherung
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
4. Soziale Pflegeversicherung
a. Versicherter Personenkreis
b. Versicherungsfall
c. Leistungen
5. Gesetzliche Unfallversicherung
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