Revision history for FallZugangTrotzSpamfilter
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- E-Mail ist abgegeben worden, aber dem A nicht zugegangen (-) - Beseitigung der Nachricht bereits auf dem Server bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt Kenntnisnahme möglich war;
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==== Fall: Verhinderung des Zugangs durch Spamfilter ====
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- telefonisch hat J aber (auch wenn etwas spät) zu erkennen gegeben, dass er den Schrank will!
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CategoryWIPR1Faelle
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//Vgl. dazu auch AS Grundlagen Fälle BGB AT (2007), S. 24.//
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No Differences
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##vgl. AS Grdl.fälle 2007, S. 24.##
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Die Nachricht kommt bei A allerdings nicht an, weil er seinen Internetanbieter, bei dem er unter anderem sein E-Mail-Konto hostet, um härteste Spam-Filterung gebeten hat, die es nur gab - er wollte unbedingt vermeiden, dass seine Ehefrau, die ihm gelegentlich über die Schulter am Computer schaut, E-Mails mit Betreffs über blaue Pillen oder ähnlich aufregende Themen sieht (sie hat ja ein schwaches Herz). Dabei nahm A in Kauf, dass die eine oder andere Nachricht verloren geht.
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Die Nachricht kommt bei A allerdings nicht an, weil er seinen Internetanbieter, bei dem er unter anderem sein E-Mail-Konto hostet, um härteste Spam-Filterung gebeten hat, die es nur gab - er wollte unbedingt vermeiden, dass seine Ehefrau, die ihm gelegentlich über die Schulter am Computer schau, E-Mails mit Betreffs über blaue Pillen oder ähnlich aufregende Themen sieht. Dabei nahm A in Kauf, dass die eine oder andere richtige Nachricht verloren geht.
Nachdem die dem J gesetzte Frist abgelaufen ist, bietet A die Gegenstände aus der Liste anderen Kunden an und verkauft bereits am 25.11. den Schrank, für den sich J interessiert hatte. Als J bei A am 28.11. anruft, ist A verwundert und bemerkt, dass die Nachricht des J gewiss durch seinen Spamfilter geschluckt worden sei.
Nachdem die dem J gesetzte Frist abgelaufen ist, bietet A die Gegenstände aus der Liste anderen Kunden an und verkauft bereits am 25.11. den Schrank, für den sich J interessiert hatte. Als J bei A am 28.11. anruft, ist A verwundert und bemerkt, dass die Nachricht des J gewiss durch seinen Spamfilter geschluckt worden sei.
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Nachdem die dem J gesetzte Frist abgelaufen ist, bietet A die Gegenstände aus der Liste anderen Kunden an und verkauft bereits am 25.11. den Schrank, für den sich J interessiert hatte. Als J bei A am 28.11. anruft, ist A verwundert und stellt fest, dass die Nachricht des J durchaus von seinem Spamfilter geschluckt werden konnte.