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Fall: Verbotene Autowerbung in Italien


A. Sachverhalt
Der deutsche Automobilhersteller B führt ein neues Modell eines Sportwagens ein. Für den europäischer Markt wurde durch die Marketingabteilung eine besonders sinnliche, geradezu provokante Serie von Werbespots fürs Fernsehen sowie Bildanzeigen für Zeitungen und Zeitschriften konzipiert, die unter anderem auch eine spärlich angezogene Frau zeigen. Die Werbekampagne ist in Deutschland und Frankreich ein Erfolg, ebenso wie der Verkaufsstart des Fahrzeugmodells.

In einigen Ländern wird die Werbung jedoch als anstößig empfunden. Unter anderem in Italien bricht noch vor dem Starttermin der Kampagne eine Debatte über gute Sitten und Moral aus. Schließlich wird die Werbekampagne durch die italienischen Behörden mit der Begründung gestoppt, dass sie gegen italienische Jugendschutzvorschriften ebenso verstoße, wie gegen die - in diesem Fall tatsächlich recht weit reichenden - Vorschriften über die Verbreitung pornografischer Inhalte.

Der Automobilhersteller B möchte wissen, ob er nun seine für Europa einheitlich konzipierte, aufwändig und kostenintensiv vorbereitete Kampagne abbrechen muss oder ob er gegen die Maßnahmen italienischer Behörden auf der Grundlage europäischer Regelungen erfolgreich vorgehen könnte.

B. Frage
Verstößt das Verbot der Werbekampagne gegen Europarecht?

C. Fallabwandlung
Wie ist der Fall zu bewerten, wenn nicht Fahrzeuge verkauft werden, sondern Computerspiele, wenn das Verbot wegen der Gestaltung der zu Werbezwecken aufwändig gestalteten und reichlich bebilderten Spielverpackung ausgesprochen wurde (die verwendeten Bilder sind aus Sicht italienischer Behörden anstößig)?


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