Fallbeispiel 6: Gaststättenerlaubnis Studentenkneipe
Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
A. Sachverhalt
Wirtschaftsrechtler W möchte nach seinem Studium eine Studentenkneipe in der Innenstadt von Schmalkalden eröffnen, weil er auch nach dem Studium den Kontakt zum Studentenleben halten will. Ohne noch einmal mit W Kontakt aufzunehmen, lehnt die zuständige Behörde seinen Antrag auf Erteilung der Gaststättenerlaubnis ab. Zur Begründung führt die Behörde unter Hinweis auf § 4 GastG aus, dass ihm die Gaststättenerlaubnis nicht erteilt werden könne, da es in der betreffenden Umgebung schon zu viele Gaststätten gebe.
B. Fragen
Frage 1: Ist die Ablehnung der Gaststättenerlaubnis rechtmäßig?
Frage 2: Ändert sich die Beurteilung der formellen Rechtmäßigkeit, wenn die Ablehnung der Gaststättenerlaubnis mittels E-Mail erfolgte, welche die erlassende Behörde erkennen ließ und eine Namenswiedergabe des Behördenleiters sowie eine ausführliche Begründung enthielt?
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