Vermögensübertragung ohne Zustimmung des Ehegatten
A. Sachverhalt
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres Vaters (imfolgenden Erblasser). Der Erblasser räumte den Beklagten 1982 ein lebenslängliches, unübertragbares, unentgeltliches Wohnrecht an seinem bereits mit einer Sicherheitshypothek und einer Grundschuld über je 10000 DM belastetenden Grundstück ein, das die Bekl. auch berechtigte, Garten, Hof und Garagen zu benutzen, das Recht wurde ins Grundbuch eingetragen.Der Erblasser behielt dabei die Nutzung eines Zimmers und die Mitbenutzung von Küche und Bad vor. Die Ehefrau des Erblassers, die von ihm getrennt lebte, schlug die Erbschaft aus und verweigerte die Zustimmung zu der Wohnrechtsbestellung nach § 1365 BGB.
Mit der Behauptung, die Wohnrechtsbestellung nach § 1366 Abs.4 BGB unwirksam, da der Erblasser damit den wirtschaftlichen Wert des Hausgrundstücks, seines wesentlichen Vermögensstücks, vollständig ausgeschöpft habe, fordert die Klägerin von den Beklagten Zustimmung zur Grundbuch berichtigung.
B. Frage
Kann die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung verlangen ?
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