Version [3630]
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Fall: Zusendung unbestellter Bücher
A. Sachverhalt
Der an der Fakultät Wirtschaftsrecht studierende Fleißig (F) erhält vom ihm unbekannten Buchhändler Aufdringlich (A) ein gerade frisch aufgelegtes Buch zum Wirtschaftsprivatrecht zugesandt. Dem Buch liegt ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung des Buches und ein Schreiben mit der Bitte um freundliche Kenntnisnahme der Neuauflage des Buches und Rücksendung bei fehlendem Interesse oder um Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 19,90 EUR. F überlegt, ob das Buch nicht gerade eine gute Fügung des Schicksals ist, weil er gerade kurz vor der Prüfung steht. Er überlegt, ob der das Buch nicht behalten sollte. Er legt es aber - ohne sich entschieden zu haben - auf dem Schrank im Vorzimmer mit anderen ungewollten Sendungen, insbesondere mit kostenfreien Zeitungen und Schnäppchen-Flyer und vergisst es.
Nach 2 Wochen erhält er eine Mahnung des A, die sich auf den Kaufpreis für das Buch bezieht. Er wundert sich und überlegt, ob er das Buch nun zurücksenden soll oder besser den Kaufpreis bezahlt. Tut aber weiterhin nichts.
B. Frage
Kann A von F Zahlung der 19,90 EUR verlangen?
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