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aktuelles Dokument: FallUR1Handelskauf
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Version [32312]

Dies ist eine alte Version von FallUR1Handelskauf erstellt von LisaBeyer am 2013-06-26 23:13:51.

 

Fallbeispiele


1. Fall:

A betreibt ein Dachdeckerunternehmen mit über 30 Angestellten. Der Prokurist P, der bei A angestellt ist, bestellt beim auf Baustoffe spezialisierten Großhändler G für 100.000,- € 50 Stahlträger (50.000,- €), 30 Paletten rote Dachziegel (20.000,- €) und 10 Tonnen Bauholz (30.000,- €). P weist ausdrücklich daraufhin, dass die Waren bis zum 30.09. geliefert werden müssen, da die Ware am 01.10 auf einer Großbaustelle unbedingt eingesetzt werden muss, um noch im Zeitplan zu bleiben. G sagt ihm die rechtzeitige Lieferung zu. Schon am 26.09. werden die Stahlträger geliefert, allerdings nur 45, was dem P, der die Lieferung annimmt, nicht auffällt. Am 30.09. werden die verpackten Paletten mit den Dachziegeln angeliefert, die A selbst entgegennimmt und sofort in sein Lager bringen lässt. Ihm fällt dabei nicht auf, dass es sich nicht um rote, sondern um graue Dachziegel handelt. Am 01.10. telefoniert G mit der im Büro des A tätigen Auszubildenden L und teilt ihr mit, dass das Holz erst am 02.10. geliefert werden kann, L erklärt sich damit einverstanden. Die Lieferung erfolgt tatsächlich am 02.10. Allerdings verweigert der Lagerleiter F, die Annahme, da er sich für einen Mehrpreis von 5000,- € bereits das Holz bei einem anderen Großhändler besorgt hat.

Welche Ansprüche bestehen zwischen A und G?
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