Revision history for FallTaschengeld
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CategoryWIPR1Faelle
CategoryWIPR1Faelle
Additions:
[[LoesungGruppe1 Lösung der Gruppe 1]]
[[LoesungGruppe2 Lösung der Gruppe 2]]
[[Musterloesung Musterlösung]]
[[LoesungGruppe2 Lösung der Gruppe 2]]
[[Musterloesung Musterlösung]]
Deletions:
[[LösungGruppe2 Lösung der Gruppe 2]]
[[Musterlösung Musterlösung]]
Additions:
[[LösungGruppe1 Lösung der Gruppe 1]]
[[LösungGruppe2 Lösung der Gruppe 2]]
[[Musterlösung Musterlösung]]
[[LösungGruppe2 Lösung der Gruppe 2]]
[[Musterlösung Musterlösung]]
Deletions:
Hier wird angenommen, dass es weder beim Vertragsschluss noch bezüglich des Vertragsinhalts Probleme vorliegen. Daher wird angenommen, dass der Vertrag zwischen A und B geschlossen wurde und sich beide über den Inhalt des Vertrages einig waren.
Der Kaufvertrag zwischen A und B müsste auch wirksam geschlossen worden sein. Voraussetzung dafür ist, dass kein Wirksamkeitshinderniss vorliegt.
Additions:
Die besorgten Eltern des A möchten nun wissen, ob zwischen ihrem Sohn und dem B ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Zwischen A und B könnte ein rechtswirksamer Kaufvertrag gem. {{du przepis="§ 433 BGB"}} zustande gekommen sein. Dies setzt voraus, dass es zu einem **Vertragsschluss** kam, beide Partein sich über den **Vertragsinhalt** einig waren und **keine Wirksamkeitshindernisse** vorliegen.
Hier wird angenommen, dass es weder beim Vertragsschluss noch bezüglich des Vertragsinhalts Probleme vorliegen. Daher wird angenommen, dass der Vertrag zwischen A und B geschlossen wurde und sich beide über den Inhalt des Vertrages einig waren.
Der Kaufvertrag zwischen A und B müsste auch wirksam geschlossen worden sein. Voraussetzung dafür ist, dass kein Wirksamkeitshinderniss vorliegt.
Zwischen A und B könnte ein rechtswirksamer Kaufvertrag gem. {{du przepis="§ 433 BGB"}} zustande gekommen sein. Dies setzt voraus, dass es zu einem **Vertragsschluss** kam, beide Partein sich über den **Vertragsinhalt** einig waren und **keine Wirksamkeitshindernisse** vorliegen.
Hier wird angenommen, dass es weder beim Vertragsschluss noch bezüglich des Vertragsinhalts Probleme vorliegen. Daher wird angenommen, dass der Vertrag zwischen A und B geschlossen wurde und sich beide über den Inhalt des Vertrages einig waren.
Der Kaufvertrag zwischen A und B müsste auch wirksam geschlossen worden sein. Voraussetzung dafür ist, dass kein Wirksamkeitshinderniss vorliegt.
Additions:
__**Taschengeld-Fall**__
Deletions:
No Differences