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aktuelles Dokument: FallStrandkorbladen
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Revision history for FallStrandkorbladen


Revision [86238]

Last edited on 2017-11-26 11:39:59 by WojciechLisiewicz
Additions:
Welche Ansprüche hat S?
Deletions:
Welche Ansprüche hat S? Gegen wen?


Revision [86237]

Edited on 2017-11-26 11:03:17 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die für Verfügungen eines Nichtberechtigten regelmäßig anwendbare Vorschrift des Bereicherungsrechts - {{du przepis="§ 816 BGB"}} - ist hier lediglich für die getätigten Verkäufe einschlägig. Insofern ist zu unterscheiden zwischen:
- Veräußerungserlösen und
- Erlösen aus der Vermietung.
Im Hinblick auf die Vermietung der Strandkörbe mangelt es an einer Verfügung, so dass Ansprüche aus {{du przepis="§ 816 BGB"}} nicht möglich sind. Im Hinblick auf die verkauften Waren sind die Voraussetzungen des {{du przepis="§ 816 BGB"}} erfüllt. Eine Berufung des H auf eventuelle Entreicherung ({{du przepis="§ 818 Abs. 3 BGB"}}) ist wegen dessen Bösgläubigkeit nicht möglich.
Im Übrigen sind aber noch folgende Ansprüche denkbar:
- aus der GoA gem. {{du przepis="§ 687 Abs. 2 BGB"}} i. V. m. {{du przepis="§ 681 S. 2 BGB"}} i. V. m. {{du przepis="§ 667 BGB"}} auf Herausgabe des Erlangten,
- aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis insb. gem. {{du przepis="§ 987 BGB"}}, wobei die vorrangige Anwendung der §§ 987 ff. BGB zu beachten ist.


Revision [15282]

Edited on 2012-05-21 10:12:31 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR3Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [11161]

Edited on 2011-07-09 14:17:54 by AnnegretMordhorst
Deletions:
**1. Anspruch S gegen H nach {{du przepis="§ 816 Abs.1 BGB"}} auf den Erlös durch den Verkauf der Sachen**
__Vorraussetzungen :__
1. Verfügung eines Nichtberechtigten
- Verfügung (+) ,aufgrund das H die Waren fleißig verkauft ( Rerchtsgeschäft ) dieses ist auch auf eine Übertragung vom Eigentum gerichtet.
- des Anspruchsgegners (+) Dieser Anspruch richtet sich gegen den H
- keine Berechtigung (+)
Ergebnis zu 1. : (+)
2. gegenüber den Berechtigten wirksam (+)
3. Verfügung entgeltlich (+)
((1)) Ergebnis : S hat einen Anspruch auf Herausgabe des Erlös durch den Verkauf gegen H nach {{du przepis="§ 816 Abs.1 BGB"}}.
Anzumerken ist in diesen konkreten Fall, dass hinsichtlich den möglichen Anspruchsgrundlagen zwischen den verkauften und den vermieteten Sachen zu unterscheiden ist.
Neben den Anspriuch aus {{du przepis="§ 816 Abs.1 BGB"}} kommen im Verhältnis S - H auch andere Ansprüche in Betracht :
- vertragliche Ansprüche : {{du przepis="§ 535 BGB"}} i.V.m {{du przepis="§ 280 BGB"}}
- vertragsähnliche Ansprüche ( GoA ) : {{du przepis="§ 681 BGB"}} i.V.m {{du przepis="§ 667 BGB"}}
- dingliche Ansprüche : {{du przepis="§ 987 BGB"}}i.V.m {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für vermietete Sachen )
{{du przepis="§ 989 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für verkaufte Sachen )
- deliktische Ansprüche : {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} ( für verkaufte Sachen )
**2. Anspruch S gegen die Kunden auf Herausgabe der Sachen nach {{du przepis="§ 985 BGB"}}**
__Vorraussetzungen :__
1. Sache i. S. d. {{du przepis="§ 985 BGB"}}
- gem. {{du przepis="§ 90 BGB"}} (+), Waren sind körperliche Gegenstände.
Ergebnis zu 1. : (+)
2. Anspruchsteller = Eigentümer
- Eigentum erworben (+), S war ursprünglich Eigentümer
- Eigentum nicht verloren (-), aufgrund das die Kunden das Eigentum vom H gutgläubig nach {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}}, {{du przepis="§ 923 BGB"}} erworben haben.
Ergebnis zu 2. : (-)
((1)) Ergebnis : S hat keinen Herausgabeanspruch gegen die Kunden gem. {{du przepis="§ 985 BGB"}}.


Revision [9823]

Edited on 2011-04-08 20:41:44 by AnnegretMordhorst
Additions:
- Verfügung (+) ,aufgrund das H die Waren fleißig verkauft ( Rerchtsgeschäft ) dieses ist auch auf eine Übertragung vom Eigentum gerichtet.
Deletions:
- Verfügung (+) ,aufgrund das H die Waren fleißig verkauft ( Rerchtsgeschäft ) dieses ist auf eine Übertragung vom Eigentum gerichtet.


Revision [9160]

Edited on 2010-12-22 20:17:44 by AnnegretMordhorst
Additions:
- Verfügung (+) ,aufgrund das H die Waren fleißig verkauft ( Rerchtsgeschäft ) dieses ist auf eine Übertragung vom Eigentum gerichtet.
Anzumerken ist in diesen konkreten Fall, dass hinsichtlich den möglichen Anspruchsgrundlagen zwischen den verkauften und den vermieteten Sachen zu unterscheiden ist.
- dingliche Ansprüche : {{du przepis="§ 987 BGB"}}i.V.m {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für vermietete Sachen )
{{du przepis="§ 989 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für verkaufte Sachen )
- deliktische Ansprüche : {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} ( für verkaufte Sachen )
Deletions:
- Verfügung (+) , da H die Waren fleißig verkauft ( Rerchtsgeschäft ) dieses ist auf eine Übertragung vom Eigentum gerichtet.
Anzumerken ist in diesen konkreten Fall, dass hinsichtlich den möglichen Anspruchsgrundlagen zwischen den verkauften und den vermieteten Sachen zu unrescheiden ist.
- dingliche Ansprüche : {{du przepis="§ 987 BGB"}}i.V.m {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für Vermietung )
{{du przepis="§ 989 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für Verkauf )
- deliktische Ansprüche : {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} ( für verkaufte Saschen )


Revision [8924]

Edited on 2010-12-02 21:46:22 by AnnegretMordhorst
Additions:
- Eigentum nicht verloren (-), aufgrund das die Kunden das Eigentum vom H gutgläubig nach {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}}, {{du przepis="§ 923 BGB"}} erworben haben.
Deletions:
- Eigentum nicht verloren (-), aufgrund das die Kunden das Eigentum vom H gutgläubig nach {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}} {{du przepis="§ 923 BGB"}} erworben haben.


Revision [8923]

Edited on 2010-12-02 21:45:46 by AnnegretMordhorst
Additions:
- Eigentum nicht verloren (-), aufgrund das die Kunden das Eigentum vom H gutgläubig nach {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}} {{du przepis="§ 923 BGB"}} erworben haben.
Deletions:
- Eigentum nicht verloren (-), aufgrund das die Kunden das Eigentum vom H gutgläubig nach {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}}{{du przepis="§ 923 BGB"}} erworben haben.


Revision [8922]

Edited on 2010-12-02 21:45:17 by AnnegretMordhorst
Additions:
- gem. {{du przepis="§ 90 BGB"}} (+), Waren sind körperliche Gegenstände.
Deletions:
- gem. {{du przepis="§ 90 BGB"}} (+), handelt sich um Waren


Revision [8902]

Edited on 2010-12-01 19:51:17 by AnnegretMordhorst
Additions:
((1)) Lösungshinweise
**1. Anspruch S gegen H nach {{du przepis="§ 816 Abs.1 BGB"}} auf den Erlös durch den Verkauf der Sachen**
__Vorraussetzungen :__
1. Verfügung eines Nichtberechtigten
- Verfügung (+) , da H die Waren fleißig verkauft ( Rerchtsgeschäft ) dieses ist auf eine Übertragung vom Eigentum gerichtet.
- des Anspruchsgegners (+) Dieser Anspruch richtet sich gegen den H
- keine Berechtigung (+)
Ergebnis zu 1. : (+)
2. gegenüber den Berechtigten wirksam (+)
3. Verfügung entgeltlich (+)
((1)) Ergebnis : S hat einen Anspruch auf Herausgabe des Erlös durch den Verkauf gegen H nach {{du przepis="§ 816 Abs.1 BGB"}}.
Anzumerken ist in diesen konkreten Fall, dass hinsichtlich den möglichen Anspruchsgrundlagen zwischen den verkauften und den vermieteten Sachen zu unrescheiden ist.
Neben den Anspriuch aus {{du przepis="§ 816 Abs.1 BGB"}} kommen im Verhältnis S - H auch andere Ansprüche in Betracht :
- vertragliche Ansprüche : {{du przepis="§ 535 BGB"}} i.V.m {{du przepis="§ 280 BGB"}}
- vertragsähnliche Ansprüche ( GoA ) : {{du przepis="§ 681 BGB"}} i.V.m {{du przepis="§ 667 BGB"}}
- dingliche Ansprüche : {{du przepis="§ 987 BGB"}}i.V.m {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für Vermietung )
{{du przepis="§ 989 BGB"}} i.V.m. {{du przepis="§ 990 BGB"}} ( für Verkauf )
- deliktische Ansprüche : {{du przepis="§ 823 Abs. 1 BGB"}} ( für verkaufte Saschen )
**2. Anspruch S gegen die Kunden auf Herausgabe der Sachen nach {{du przepis="§ 985 BGB"}}**
__Vorraussetzungen :__
1. Sache i. S. d. {{du przepis="§ 985 BGB"}}
- gem. {{du przepis="§ 90 BGB"}} (+), handelt sich um Waren
Ergebnis zu 1. : (+)
2. Anspruchsteller = Eigentümer
- Eigentum erworben (+), S war ursprünglich Eigentümer
- Eigentum nicht verloren (-), aufgrund das die Kunden das Eigentum vom H gutgläubig nach {{du przepis="§ 929 S. 1 BGB"}}{{du przepis="§ 923 BGB"}} erworben haben.
Ergebnis zu 2. : (-)
((1)) Ergebnis : S hat keinen Herausgabeanspruch gegen die Kunden gem. {{du przepis="§ 985 BGB"}}.


Revision [4293]

Edited on 2009-11-24 20:36:32 by WojciechLisiewicz
Additions:
Als S eines Tages dem H mitteilt, dass er wegen Krankheit für ein paar Tage den Laden geschlossen lässt, wittert H ein Geschäft und setzt sich an die Stelle des S in den Laden. Er verkauft fleißig die Waren und vermietet Strandkörbe und steckt den Erlös in die eigene Tasche. S ist nach Genesung entsetzt und verlangt von H Herausgabe der kompletten Erlöse. Da H das leicht verdiente Geld im Casino des 5-Sterne-Hotels der Ortschaft verspielt hat, ist er nicht bereit, dies zu tun.
Deletions:
Als S eines Tages dem H mitteilt, dass er wegen Krankheit für ein paar Tage den Laden geschlossen lässt, wittert H ein Geschäft und setzt sich an die Stelle des S in den Laden. Er verkauft fleißig die Waren und vermietet Strandkörbe und steckt den Erlös in die eigene Tasche. S ist nach Genesung entsetzt und verlangt von H Herausgabe der kompletten Erlöse.


Revision [4292]

The oldest known version of this page was created on 2009-11-24 20:34:53 by WojciechLisiewicz
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