Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallProblemeMitHausAmSee
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: FallProblemeMitHausAmSee

Version [100373]

Dies ist eine alte Version von FallProblemeMitHausAmSee erstellt von WojciechLisiewicz am 2022-11-23 11:54:29.

 

Fallbeispiel: Haus am See mit Problemen

Fragen des Immobiliarsachenrechts und nicht nur...

Sachverhalt

Gertrude (G) ist Eigentümerin eines Hauses am See in Bayern. Als sie 85 wird, will sie etwas Gutes tun und will ihr Haus samt Grundstück an einen örtlichen Verein zur Kulturförderung (K) verschenken. Der Verein wird nach Auflassung durch G und den Vorstand des K in dessen Namen ins Grundbuch eingetragen. Was dem Notar sowie dem Vorstand von K nicht aufgefallen war, war die mittlerweile extreme Demenz der G, durch die ihr - was später festgestellt wurde - die Zurechnungsfähigkeit völlig fehlte.

Der Vorstand von K will den "tollen Fang" sofort zu Geld machen. Er will das Grundstück an den örtlichen Hotelbetreiber H verkaufen. Zum Notartermin kann H nicht erscheinen, weil er krank ist. Er bittet seinen Mitarbeiter M, ihn beim Kauf des Hauses für 1,2 Mio. EUR zu vertreten. Beim Notar teilt Vorstand von K dem M allerdings mit, dass das Haus 1,25 Mio. EUR kosten soll. M denkt sich, dass das auch OK sei und veranlasst im Namen des H auch eine entsprechende Überweisung, allerdings nur in Höhe von 1,2 Mio. EUR um dem H die Möglichkeit zu geben, den Preis noch mal zu überdenken. Dies erfolgt, nachdem der Notar den Kaufvertrag sowie die Auflassung beurkundet hat und zugunsten von H auch eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde.

Auch wenn H mit dem Preis nicht einverstanden ist, spricht er sich im Gespräch mit Vorstand von K doch dafür aus, das Haus zum überhöhten Preis auch zu behalten. Allerdings zahlt er die ausstehenden 50.000,- EUR nicht.

Die Vereinsmitglieder überreden den Vorstand von K, das Haus für noch mehr Geld zu veräußern. Ein neuer Käufer findet sich im Oligarchen O, der 1,8 Mio. EUR bietet. Verträge werden unterzeichnet, O wird im Grundbuch eingetragen. Vorstand von Um das auf die Spitze zu treiben, verpachtet der Verein die gesamte Immobilie, die auch eine Bootsanlegestelle hat, an den Eigentümer des Bootsverleihs B für 10 Jahre fest gegen Zahlung von 25.000,- EUR jährlich. B baut kurz darauf einen Hangar am Ufer, um seine Boote unterzustellen.

Welche Ansprüche hat H?


Weiterführende Aufgabe

H möchte die erworbene Immobilie als Sicherheit nutzen. Er benötigt allerdings zwei verschiedene Kredite:
- einen Kredit zwecks Umschuldung verschiedener angelaufener Schulden gegenüber seinen Banken, bei denen er auch Girokonten hat, in Höhe von 500.000,- EUR
- einen Kredit zur Finanzierung umfangreicher Baumaßnahmen auf dem erworbenen Grundstück im Umfang von ca. 700.000,- EUR

Wie kann H die Immobilie als Sicherheit für beide Kredite nutzen? Ist dies möglich? Wie würde dies genau erfolgen?


Lösungshinweise


Ansprüche des H gegen O

A. Anspruch gem. § 894 BGB auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (Grundbuchberichtigungsanspruch)
Anspruch gegeben, wenn:

1. Grundbuch unrichtig
Eingetragen: O. Ist jemand anderer Eigentümer?

a. Ursprünglich: G

b. Übereignung G auf K?
Auflassung zwischen G und K erfolgte, für G handelte der Vorstand, Rechtsfähigkeit von G ergibt sich aus § 21 BGB, die Vertretung durch den Vorstand aus § 26 Abs. 1 BGB.
ABER:
G nicht geschäftsfähig, § 105 BGB - dadurch Auflassung unwirksam!
G bleibt Eigentümerin.

c. Übertragung K auf H
Prüfungsaufbau: siehe hier
Auflassung: K vertreten durch Vorstand; H vertreten durch M.
Überschreitung der Vertretungsmacht durch M? => irrelevant für § 925 BGB

ABER:
keine Eintragung - demzufolge kein Eigentumserwerb!

d. Übertragung auf K auf O
Auflassung + Eintragung erfolgt
Problem: Berechtigung des Veräußerers - K ist kein Eigentümer!

ALSO:
Gutgläubiger Erwerb gem. § 892 I BGB zu prüfen:
    • Anwendbarkeit (Verkehrsgeschäft + kein absolutes Veräußerungsverbot)
    • GB unrichtig
    • Veräußerer im GB eingetragen
    • Erwerber gutgläubig
    • kein Widerspruch im GB eingetragen





2.

B. Anspruch gem. § 888 Abs. 1 BGB auf Zustimmung zur Löschung

C. Anspruch gem. § 812 Abs. 1, S. 1, 2. Alt. BGB auf Grundbucheintragung (Herausgabe der Grundbuchposition)


Ansprüche des H gegen B

D. Anspruch auf Herausgabe gem. § 985 BGB
Sofern Besitz des B, dann auf Räumung.

E. Anspruch auf Beseitigung gem. § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB


F. Sonstige
=> § 861 BGB, § 862 BGB - nicht geeignet
=> § 1007 BGB - auch hier: Wiedereinräumung des Besitzes ist nicht gefragt
=> § 992 BGB, § 823 Abs. 1 BGB - verbotene Eigenmacht liegt nicht vor
=> § 823 Abs. 1 BGB direkt - wegen § 992 BGB nicht anwendbar!
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki