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aktuelles Dokument: FallKomplizierteBestellung
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Version [86546]

Dies ist eine alte Version von FallKomplizierteBestellung erstellt von WojciechLisiewicz am 2017-12-18 11:21:11.

 

Fallbeispiel: Eine komplizierte Bestellung des Angestellten


Sachverhalt

Angestellter A ist im kleinen Beratungsunternehmen der erfolgreichen B tätig und dort insbesondere auch für den Einkauf zuständig. Eine explizite Verteilung der Aufgaben gibt es bei B nicht, aber A hat bereits oft kleine und große Anschaffungen für B getätigt - mal die komplette Büroausstattung für 10.000 EUR bestellt, mal den Dienstwagen für die B besorgt. B ist damit zufrieden, weil sie sich um den Kleinkram nicht mehr kümmern muss - es reicht eine kurze Bitte an A und schon ist alles erledigt. Dabei nutzt der stets zuverlässige A entweder das Briefpapier des Unternehmens oder den E-Mail-Account mit dem entsprechenden Hinweis, dass es eine Dienst-E-Mail ist. Eine Handlungsvollmacht oder sonstige Bevollmächtigung seitens B war bislang nie notwendig - alles lief immer reibungslos ab.

Nachdem A mittlerweile 3 Fahrzeuge im Autohaus des C im Namen der B geleast hatte, möchte A nun auch einen Dienstwagen fahren. Im Gespräch mit B einigen sich beide, dass A einen Dienstwagen gern leasen kann, wobei als Obergrenze ein Listenpreis von 40.000,- EUR vereinbart wird. A spricht im Autohaus des C vor und in einigen Terminen wird dem A klar, dass sein Traumauto mit dem vorgegebenen Budget nicht machbar sein wird. Er lässt sich von C am 10. 12. zwei Angebote geben:
  • eins über ein mager ausgestattetes aber mit einem 300-PS-V6-Motor bestücktes Fahrzeug zum Listenpreis von 43.000,- EUR,
  • ein weiteres über einen Wagen mit Vollausstattung, dafür aber mit lediglich 240 PS und vier Zylindern zum Listenpreis von 45.000,- EUR.

Durch unterschiedliche Kalkulation kommt dabei für beide Varianten eine identische Leasingrate von 499,- EUR ohne Anzahlung zustande. A soll sich nun entscheiden und gegenüber C das Angebot seiner Wahl bis zum 25. 12. benennen. A überlegt lange und schreibt dem C einen Brief - wie gewohnt auf dem Briefbogen der B - am 21. 12. In dem Brief entscheidet er sich für den Wagen mit V6-Motor. Der Brief wird bei der Post allerdings falsch einsortiert und erreicht den C erst am 30. 12. Bei C wird der Brief und die Bestellung erst einmal nicht bearbeitet.

Als A bei C am 3. 1. anruft, erfährt er, dass der Brief erst am 30. 12. eingegangen ist.




Geschäftig (G) ist ein selbständiger Unternehmensberater. Er hat ein kleines Team von Mitar­bei­tern, mit denen er Unternehmen bei Umstrukturierung und Ausgliederung von Betrieben unterstützt. Das Büro des G wird durch die stets zuverlässige Angestellte Lahm (L) betreut. L schließt ab und zu eigenständig für G Verträge ab, unter anderem beim Computerhändler und -dienstleister Absturz (A), indem sie auf dem Briefkopf der Firma oder von der dienstlichen E-Mail-Adresse Bestellungen versendet. G kümmert sich schon länger nicht mehr um den "Kleinkram" und auch wenn er mit den durch L bestellten Waren (Drucker, Büroausstattung und Büromaterial) nicht immer wirklich zufrieden ist, lässt er L in ihrem "Königreich Büro", wie er sich ausdrückt, weiterhin eigenständig regieren. Er geht auch davon aus, dass L niemals größere Anschaffungen ohne Rücksprache mit ihm tätigen würde.

Eines Tages ist L zum wiederholten Mal über die Computer in der Firma verärgert, weil diese eine versehentlich gelöschte Datei aus den Sicherungskopien nicht wiederherstellen können, wie es der Verkäufer – der A – versprochen hat. Sie ruft bei A an, der seinen Mitarbeiter Dusel (D) schickt, damit sich dieser die Technik bei G umfassend anschaut.

Die Diagnose des D ist kurz: man sei beim Kauf der Ausstattung mit der Backupsoftware zu geizig gewesen, so dass die Sicherungskopien nicht richtig erstellt werden können und deshalb die Wiederherstellung von Dateien häufig nicht gelingt. Abhilfe soll ein professionelles Softwarepaket schaffen, das bei A gerade im Angebot ist und für lediglich 8.000 EUR in der Firma des G ein für allemal Datensicherheit bringen würde. D verschweigt dabei allerdings, dass die Software eine Aufrüstung der Server und Laufwerke bei G erfordern würde, die weitere 20.000 EUR kostet.

L ist von den Argumenten des D sowie von der Vision, mit dem Sonderangebot über 2.000 EUR Lizenzkosten für die Software zu sparen, überzeugt und bestellt wie gewohnt auf dem Briefkopf des G die Software.

Als G die Rechnung über 8.000 EUR und die Schachtel mit Datenträgern der Software sieht, ist er empört. Als ein Mitarbeiter des A ihm auch noch eröffnet, dass er die Software nicht ohne teure Aufrüstung der Server und Laufwerke zum Laufen bringen kann, will er die Rechnung definitiv nicht mehr bezahlen. Gegenüber A erklärt er, dass er die L gar nicht dazu ermächtigt habe, die Software zu kaufen. Darüber hinaus sei es ein Skandal, dass eine notwendige Aufrüstung durch den D verschwiegen wurde. Aus diesen Gründen möchte er vom Geschäft mit A definitiv Abstand nehmen.





Lösungshinweise






Musterlösung






CategoryWIPR1Faelle
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