Fall: Der Profifußballer aus Portugal
A. Sachverhalt
Der deutsche Fußball steckt in einer schweren Krise. Seit mehreren Jahren konnte die Nationalmannschaft keine Erfolge in Welt- oder Europameisterschaften erzielen. In der Bundesliga spielen immer weniger Spieler aus der Nationalmannschaft. Dies liegt teilweise daran, dass immer weniger Kinder sich für echten Fußball interessieren und es allenfalls in Form von Computerspielen kennen. Teilweise werden die wenigen guten deutschen Spieler ins Ausland abgeworben, so dass gemeinsame Trainings der Nationalmannschaft immer schwieriger werden.
Deshalb wird beim DFB beschlossen, dass von nun an Anreize geschaffen werden sollen, Fußballer im Land zu halten. Dies soll dadurch erreicht werden, dass in jedem Club der Bundesliga maximal 3 ausländische Spieler unter Vertrag stehen dürfen - andernfalls wird der jeweilige Club aus der Bundesliga ausgeschlossen.
Im Verein FC-S (S) soll ein portugiesischer Spieler Ballinho (B) eingeworben werden, der den Abstieg aus der Bundesliga verhindern soll, obwohl im S bereits drei ausländische Spieler unter Vertrag stehen. DFB ermahnt S, dass die Vertragsunterzeichnung einen Ausschluss für S bedeuten wird. S will sich wehren und behauptet, dass die Regelung des DFB aus europarechtlicher Sicht verboten ist.
B. Frage
Kann sich S im vorliegenden Fall erfolgreich auf das Europarecht berufen?
Macht es einen Unterschied, ob sich S oder B gegen die Maßnahme des DFB wehren?
C. Lösungshinweise
Vgl. Urteil des EuGH Rs. C-415/93, Bosman
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