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Version [101201]

Dies ist eine alte Version von FallFalscherGFeinerGmbHTeil2 erstellt von WojciechLisiewicz am 2023-11-21 12:35:52.

 

Fallbeispiel: Fälschung bei Berufung eines Geschäftsführers

gutachterliche Prüfung der Hauptfragen - GmbH- und allgemeines Zivilrechts

Weiterführende Fragen sind im Rahmen einer Hausarbeit zu bearbeiten. Dabei sind folgende Probleme zu beachten:

A. Weiterführende Aufgabe 1

Aufgabenstellung

Wie ist die Einladung zur Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß zu formulieren? Welche Anforderungen sind dabei zu erfüllen? (Form, Fristen?)

Die Lösung zur Aufgabenstellung setzt sich - wie ihr Wortlaut bereits suggeriert - aus zwei wesentlichen Teilen zusammen:
  • einer angemessenen Formulierung der Einladung,
  • Beachtung einiger formellen Anforderungen.

1. Formulierung der Einladung
Für Einladungen können Formularbücher genutzt werden. Beispiel: Walz, in: Beck'sches Formularbuch Zivil-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht.
Der Rechtsrahmen gibt hier die notwendigen Inhalte der Einladung vor. Insbesondere muss die Einladung alle Inhalte berücksichtigen, die für die Rechtmäßigkeit und insbesondere Nichtigkeit eines Beschlusses gem. GmbHG und AktG relevant sind!

Im Übrigen ist dabei zu beachten, dass eine nicht korrekte Benennung der Tagesordnungspunkte die (wirksame) Beschlussfassung in der jeweiligen Sitzung verhindern kann. Also ist zu überlegen, wie genau einerseits und wie weit andererseits die Tagesordnungspunkte bzw. Beschlüsse anzukündigen sind.

2. Sonstige Anforderungen
Zu beachten sind:
    • die Versendung der Einladung in der Form, wie in § 51 GmbHG vorgesehen (Einschreiben),
    • Beachtung der Fristen (eine Woche für Einladung, 3 Tage für die Tagesordnung)
In diesem Zusammenhang ist aber auch Folgendes zu bemerken:
    • die Fristen der Versendung gelten für den Zugang beim Gesellschafter; insofern geht das Risiko einer verspäteten Einladung zu Lasten der Gesellschaft bzw. der Rechtmäßigkeit der Versammlung;
    • die Ausschöpfung der Fristen bis auf den letzten Tag ist ohnehin nicht zu empfehlen;
    • es ist üblich, die Tagesordnung mit der Einladung zusammen zu versenden.

B. Weiterführende Aufgabe 2



((1)) Weiterführende Aufgabe 3
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