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Fallbeispiel: Schiefgegangene Bestellung aus dem Katalog
Probeklausur im Wintersemester 2020 / 2021
Der Gärtner G, der mit exotischen Pflanzen handelt, sucht für seine Plantage spezielle Blumenzwiebeln. Aus einer Gartenausstellung möchte er seltene Tulpensorten erwerben. Er hat bereits einen Katalog der Ausstellung mit Angeboten durchforstet und möchte entweder 100 Stück der Sorte "Wild Princess" haben, die unter der Katalognummer 1120 erfasst ist. Alternativ - für den Fall, dass die "Wild Prinzess" ausverkauft ist - würde er auch 50 Stück "Violet Beauty" (Katalognummer 2988) nehmen. Beide Sorten kosten 15,- EUR je Stück.
Da G zur Ausstellung nicht selbst fahren kann, bittet er seinen Bekannten B (auch Gärtner), für ihn die Beschaffung vorzunehmen, wenn er hinfährt. Damit B den Beschaffungswunsch nicht vergisst, schreibt G dem B eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
Wie besprochen, wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir mitbringen könntest:
- entweder 100 Stück Kat.Nr. 1120
oder (wenn 1120 ausverkauft)
- 50 Stück Kat. Nr. 2899.
B nimmt einen Ausdruck der E-Mail mit und fährt zur Ausstellung. Da "Wild Prinzess" ausverkauft ist, kauft er 50 Stück "Red Fire" (Katalognummer 2899) beim Anbieter A - ausdrücklich im Namen des G, auf dessen Namen auch die Rechnung lauten soll. Als er die Ware dem G präsentiert ist dieser verwundert und bemerkt erst jetzt den Fehler in der E-Mail. Er entschuldigt sich bei B und meint, B soll die Zwiebeln bei Gelegenheit zurückbringen, weil es nicht die gewünschten seien. Seine E-Mail, die ja fehlerhaft sei, ziehe G hiermit zurück.
Als A dem G die Rechnung über 750,- EUR zusendet, weist G den A auf das Missverständnis hin und verweigert die Zahlung. A besteht auf Zahlung und verlangt mindestens die Zahlung seiner tatsächlich entstandenen Unkosten für die Abwicklung in Höhe von 50,- EUR.
Wie ist die Rechtslage?
Lösungshinweise
A. Anspruch A gegen G
B. Anspruch A gegen B
C. Anspruch B gegen G
CategoryWIPR1
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