Erfolgsaussichten eines Widerspruchs
A. Sachverhalt
Unternehmer U beantragt und bekommt die Gaststättenerlaubnis für den Betrieb
eines Speiserestaurants. Nachbar A, dem die Genehmigung am 04.03.2009 per
Boten zugestellt wurde, legt am Montag, den 06.04.2009 bei der zuständigen
Behörde schriftlich Widerspruch gegen die Genehmigung ein, weil seiner Meinung
nach bestimmte baurechtliche Vorschriften (insbesondere die Anzahl der
Notausgänge) i. S. v. § 4 Abs.1 Nr.2 GastG
nicht beachtet seien sowie der von der
Gaststätte ausgehende Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreite und die
Genehmigung daher auch gegen § 4 Abs.1 Nr. 3 GastG
verstoße. Aus den Unterlagen der zuständigen Behörde ergibt sich, dass die Lärmgrenzwerte eingehalten sind. Dagegen sind die genannten Bauvorschriften tatsächlich verletzt.
B. Frage : Hat der nach dem Landesrecht mögliche Widerspruch des A Aussicht auf Erfolg?
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