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Fall: Beendigung der GmbH durch zerstrittene Gesellschafter
Gründe der Beendigung, Verfahren und Rolle der Treuepflicht
Sachverhalt
Streit (S) und Zoff (Z) betreiben eine Gaststätte und Pension „Zum Bock“ als GmbH (nachstehend B-GmbH oder kurz B genannt) und sind je zur Hälfte ihre Gesellschafter. Das Gebäude, in dem die Gaststätte betrieben wird und in dem einige Räume an Gäste vermietet werden, ist Eigentum der B. Andere Vermögensgegenstände hat die B nicht. Gegenstand des Unternehmens der B ist Betrieb des Gaststätten- und Hotelgewerbes.S und Z bekriegen sich seit einiger Zeit, woran das Geschäft der B auch sehr leidet. S behauptet infolge der Streitereien, dass das gemeinsame Geschäft mit Z keinen Sinn mehr macht, Z will das Geschäft fortführen, notfalls allein.
S klagt auf Auflösung der GmbH. Z ist der Auffassung, dass S dies allein deshalb tut, weil er die Gesellschaft zerstören will. Er soll besser seine Anteile dem Z überlassen, dann ist auch der Streit zu Ende. S besteht auf Auflösung der Gesellschaft.
Frage
Kann S Auflösung der Gesellschaft gerichtlich durchsetzen?Interne Bemerkungen zum Fall
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