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Version [17153]

Dies ist eine alte Version von FallDoppelterLongIslandsIceTea erstellt von Franziska Stanzel am 2012-11-16 19:27:23.

 

Fallbeispiel 3 – Doppelter Long Island Ice Tea


Willenserklärung

A. Sachverhalt

Die eifrige Wirtschaftsrechtsstudentin Susi (S) hat sich in einer Schmalkaldener Cocktailbar ein Long Island Ice Tea bestellt und trinkt ihn genüsslich, während sie in ihrem Wirtschaftsprivatrechtskript vertieft ist. Nachdem sie das Glas mit wenigen Zügen geleert hat und zurück auf den Tisch stellt, kommt der Barkeeper (B) und stellt ihr wortlos ein neues Glas hin, was Susi, die von dem Skript so gefesselt ist, gar nicht bemerkt. Ohne von dem spannenden Skript abzulassen, leert sie auch das zweite Glas.
Susi bestellt die Rechnung und der Barkeeper verlangt den Preis für die beiden getrunkenen Cocktails. Susi ist empört und meint sie müsse nur den einen Long Island Ice Tea bezahlen, da sie den zweiten nicht bestellt hat.

B. Frage

Kann B die Zahlung des zweiten Cocktails von Susi verlangen?


C. Lösung


1. Grafische Skizze


2. Lösungsskizze

Hat B Anspruch auf Zahlung des zweiten Glases?
Voraussetzung: Anspruch erworben, nicht verloren, durchsetzbar

A. Anspruch erworben?
Voraussetzung: wirksamer KV (§ 433 BGB) zwischen B und S


I. Vertragsschluss
Voraussetzung: zwei übereinstimmende Willenserklärungen; Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§ 147 BGB)

1. Angebot durch B (+)
B stellt der S das zweite Glas Long Island Ice Tea hin
Hier: Konkludentes Handeln des B

2. Annahme durch S
Voraussetzungen: Willenserklärung, die inhaltlich eine Annahme ist, Abgabe, Zugang bei B (ohne zwischenzeitlichen Widerruf)

a) Willenserklärung
P Ist Austrinken des zweiten Glases eine Willenserklärung?
Voraussetzungen: äußerer und innerer Tatbestand sind gegeben


aa) Äußerer Tatbestand (+)
aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) (+)

bb) Innerer Tatbestand (-)
Voraussetzung: Handlungswille und Erklärungsbewusstsein

aaa) Handlungswille (+)
Voraussetzung: Wille überhaupt zu handeln (+)
Hier: S hat Glas ausgetrunken. Grundsätzlich Wille irgendeine Handlung zu begehen

bbb) Erklärungsbewusstsein (-)
Voraussetzung: Bewusstsein eine rechtserhebliche Erklärung abzugeben (-)
Hier: S hat nicht mitbekommen, dass ihr ein zweites Glas hingestellt wurde. War Meinung trinkt 1. Glas.

ccc) Innerer Tatbestand (-)

cc) Willenserklärung (-)


c) Annahme durch S (-)


3. Vertragsschluss (-)

II. Zwischenergebnis
Anspruchserwerb (-)

B. Ergebnis
Anspruch B ggü. S aus § 433 II BGB (-)











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