Version [17361]
Dies ist eine alte Version von FallComicfigur erstellt von Franziska Stanzel am 2012-11-21 22:18:04.
Fallbeispiel 4 - Comicfiguren
Geschäftsfähigkeit
A. Sachverhalt
Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie „Killer-Heros“.
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 € sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen „Schatz“ wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 € am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie „Killer-Heros“ nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V dafür zu sorgen, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
V ist über das Verhalten der Eltern empört – schließlich hätte K doch das Taschengeld von ihnen bekommen. V möchte nicht die Figuren zurück, sondern den Kaufpreis.
B. Frage
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 € gegenüber K?
C. Lösung
1. Grafische Skizze
2. Lösungsskizze
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 € gegenüber K?
Voraussetzung: Anspruch erworben, nicht verloren, durchsetzbar
A. Anspruch erworben?
Vor.: zwischen K und V Vertrag geschlossen, inhaltlich KV i.S.d. § 433 BGB und dieser wirksam
I. Vertragsschluss (+)
Vor.: zwei übereinstimmende WE
Hier: K und V hinsichtlich Kauf der Comicfigur zum Preis i.H.v. 29,99 €
II. Inhalt (+)
Hier: Vertrag stellt inhaltlich KV i.S.d. § 433 BGB dar
III. Wirksamkeit
P Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
Unwirksam gem. § 108 I BGB?
Vor.: K gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §§ 107 ff. keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird
1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit (+)
Hier: K 9 Jahre alt
Gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an
2. Wirksamkeit gem. § 107 BGB
Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des K durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. § 1629 I BGB Kauf eingewilligt haben
a) Lediglich rechtlicher Vorteil (-)
Vor.: Betroffenen entsteht aus Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (keine wirtschaftliche Betrachtung) (-)
Hier: Aus KV für K Pflicht zur Kaufpreiszahlung
b) Einwilligung der Eltern (-)
Hier: Eltern wissen nichts vom Kauf
Ausdrückliche Einwilligung (§ 183 BGB) liegt nicht vor
c) Wirksamkeit gem. 107 BGB (-)
3. Wirksamkeit gem. § 110BGB (-)
Vor.: K vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, sie für diesen Zweck oder zur freien Verfügung von gesetzl. Vertreter o. mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurden
Hier: K nimmt Comicfigur mit nach Hause ohne vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
Bewirkung der vertragsmäßen Leistung (-)
Hier: Unerheblich, ob Mittel zur freien Verfügung
4. Wirksamkeit gem. § 108 I BGB (-)
Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung § 184 I BGB) des gesetzl. Vertreters von K (-)
Hier: Erklärung der Eltern des K gegenüber V, dass mit Kauf nicht einverstanden
5. Wirksamkeit Kaufvertrag (-)
IV. Zwischenergebnis
Anspruch erworben (-)
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB (-)
Fallabwandlung 1
III. Wirksamkeit
P Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
Unwirksam gem. § 105 I BGB?
Vor.: K gehört Personenkreis der Geschäftsunfähigen i.S.d. § 104 BGB an
Geschäftsunfähig gem. § 104 Nr. 1 BGB wer 7. Lebensjahr nicht vollendet hat
Hier: K 5 Jahre alt
IV. Zwischenergebnis
Anspruch erworben (-)
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB (-)
Fallabwandlung 2
III. Wirksamkeit
P Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
Wirksamkeit gem. §§ 108 I i.V.m. III ?
Vor.: K unbeschränkt geschäftsfähig geworden
Gem. § 108 III BGB tritt Genehmigung Minderjährigen an Stelle seiner Eltern, wenn er unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist
Gem. § 2 BGB Eintritt Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Hier:K wird in 4 Tagen 18 Jahre alt Genehmigung von K tritt dann gem. §§ 2, 108 III BGB an Stelle Genehmigung Eltern
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