Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallBeispiele
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: FallBeispiele

Revision history for FallBeispiele


Revision [51]

Last edited on 2008-05-29 08:46:31 by WojciechLisiewicz
Additions:
A ist empört und besteht auf Abschluss des Vertrages.
Deletions:
A ist empört und besteht auf Abschluss eines Vertrages.


Revision [50]

Edited on 2008-05-29 06:59:20 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Unternehmer **A** und **B** erwerben jeweils 75 und 25 % der Anteile an der **C-GmbH**. Bei dieser Gelegenheit vereinbaren sie, dass B das Recht hat, stets einen der drei Geschäftsführer der C-GmbH zu stellen. A hat sich demnach verpflichtet, bei der Fassung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses mitzuwirken. Als B seinen Geschäftsführervorschlag dem A vorstellt, verweigert A seine Stimme in der Gesellschafterversammlung mit der Begründung, dass eine derartige Verpflichtung nicht möglich sei, weil eine Vereinbarung zur Ausübung von Stimmen in Organen einer GmbH rechtlich nicht vorgesehen sei, also eine entsprechende Anspruchsgrundlage für das Verlangen des B nicht existiere.
Deletions:
Die Unternehmer **A** und **B** erwerben jeweils 75 und 25 % der Anteile an der **C-GmbH** und vereinbaren in einem schuldrechtlichen Vertrag, dass B das Recht hat, stets einen der drei Geschäftsführer der C-GmbH zu stellen. A ist demnach verpflichtet, bei der Fassung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses mitzuwirken. Als B seinen Geschäftsführervorschlag dem A vorstellt verweigert A die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung mit der Begründung, dass eine derartige Verpflichtung nicht möglich sei, weil eine Vereinbarung zur Ausübung von Stimmen in Organen einer GmbH rechtlich nicht vorgesehen sei, also eine entsprechende Anspruchsgrundlage für das Verlangen des B nicht existiere.


Revision [49]

Edited on 2008-05-28 21:25:28 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Unternehmer **A** und **B** erwerben jeweils 75 und 25 % der Anteile an der **C-GmbH** und vereinbaren in einem schuldrechtlichen Vertrag, dass B das Recht hat, stets einen der drei Geschäftsführer der C-GmbH zu stellen. A ist demnach verpflichtet, bei der Fassung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses mitzuwirken. Als B seinen Geschäftsführervorschlag dem A vorstellt verweigert A die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung mit der Begründung, dass eine derartige Verpflichtung nicht möglich sei, weil eine Vereinbarung zur Ausübung von Stimmen in Organen einer GmbH rechtlich nicht vorgesehen sei, also eine entsprechende Anspruchsgrundlage für das Verlangen des B nicht existiere.
Deletions:
Die Unternehmer A und B erwerben zu jeweils 75 und 25 % der Anteile an der C-GmbH und vereinbaren in einem schuldrechtlichen Vertrag unter anderem, dass B das Recht hat, stets einen Geschäftsführer zu stellen, was A bei der Fassung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses mitwirken muss. Als B seinen Geschäftsführervorschlag dem A vorstellt verweigert A die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung mit der Begründung, dass eine derartige Verpflichtung nicht möglich sei, weil eine Vereinbarung zur Ausübung von Stimmen in Organen einer GmbH rechtlich nicht vorgesehen ist, also eine entsprechende Anspruchsgrundlage für das Verlangen des B nicht existiert.


Revision [48]

Edited on 2008-05-28 21:22:45 by WojciechLisiewicz
Additions:
A ist empört und besteht auf Abschluss eines Vertrages.
**Kann A von B Abschluss des Mietvertrages verlangen?**
Deletions:
A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung mieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.
**Kann A von B Abschluss eines Mietvertrages verlangen?**


Revision [47]

Edited on 2008-05-28 20:14:40 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der indische Staatsbürger **A** wohnt in Deutschland und möchte eine Wohnung beim Großvermieter **B** anmieten. Bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das "ausländische" Aussehen des A - die Mieter im betroffenen Haus seien etwas altmodisch und es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören.
A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung mieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.
Deletions:
Der indische Staatsbürger **A** wohnt in Deutschland und möchte eine Wohnung beim Großvermieter **B** anmieten. Bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das "ausländische" Aussehen des A - die Mieter im betroffenen Haus seien etwas altmodisch und es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören. A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung mieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.


Revision [46]

Edited on 2008-05-28 20:14:08 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [45]

Edited on 2008-05-28 20:13:50 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der indische Staatsbürger **A** wohnt in Deutschland und möchte eine Wohnung beim Großvermieter **B** anmieten. Bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das "ausländische" Aussehen des A - die Mieter im betroffenen Haus seien etwas altmodisch und es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören. A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung mieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.
Die Unternehmer A und B erwerben zu jeweils 75 und 25 % der Anteile an der C-GmbH und vereinbaren in einem schuldrechtlichen Vertrag unter anderem, dass B das Recht hat, stets einen Geschäftsführer zu stellen, was A bei der Fassung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses mitwirken muss. Als B seinen Geschäftsführervorschlag dem A vorstellt verweigert A die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung mit der Begründung, dass eine derartige Verpflichtung nicht möglich sei, weil eine Vereinbarung zur Ausübung von Stimmen in Organen einer GmbH rechtlich nicht vorgesehen ist, also eine entsprechende Anspruchsgrundlage für das Verlangen des B nicht existiert.
**Kann B von A Mitwirkung am Gesellschafterbeschluss zur Berufung seines Geschäftsführers verlangen? Falls ja - auf welcher Grundlage?**
Deletions:
Der in Indien geborene **A** wohnt in Deutschland und sucht für sich und seine Familie eine Wohnung. Er findet bei Großvermieter **B** ein geeignetes Angebot. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer B hätte gegen Ausländer etwas einzuwenden. Die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und altmodisch. Es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören. A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung anmieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.
Die Unternehmer A und B erwerben zu je 50 % Anteile an der C-GmbH mit der Absicht, gemeinsam den Vertrieb von Produkten von A und B im Land X zu organisieren. Um eine zielgerechte Unternehmensführung zu gewährleisten und Patt-Situationen in der Gesellschafterversammlung zu vermeiden, schließen beide einen Vertrag, in dem unter anderem eine Verpflichtung des B vorgesehen ist, den Beschlussvorschlägen des A im Hinblick auf Vertrieb von Produkten des A durch die C-GmbH zuzustimmen.
Nach einem Jahr der Zusammenarbeit können sich A und B über die weitere Entwicklung der C-GmbH nicht einigen. B lehnt es ab, die neue Produktpalette des A in das Programm der C-GmbH aufzunehmen. A verlangt von B Zustimmung Übertragung der Anteile unter Berufung auf die abgeschlossene Vereinbarung. B weist die Forderung des A zurück mit dem Hinweis, dass im Gesetz eine solche Vereinbarung nicht vorgesehen ist und dass dazu eine entsprechende Anspruchsgrundlage fehlt.
**Kann A von B Übertragung der Anteile verlangen? Auf welcher Grundlage?**


Revision [44]

Edited on 2008-05-28 17:47:52 by WojciechLisiewicz
Additions:
Die Unternehmer A und B erwerben zu je 50 % Anteile an der C-GmbH mit der Absicht, gemeinsam den Vertrieb von Produkten von A und B im Land X zu organisieren. Um eine zielgerechte Unternehmensführung zu gewährleisten und Patt-Situationen in der Gesellschafterversammlung zu vermeiden, schließen beide einen Vertrag, in dem unter anderem eine Verpflichtung des B vorgesehen ist, den Beschlussvorschlägen des A im Hinblick auf Vertrieb von Produkten des A durch die C-GmbH zuzustimmen.
Nach einem Jahr der Zusammenarbeit können sich A und B über die weitere Entwicklung der C-GmbH nicht einigen. B lehnt es ab, die neue Produktpalette des A in das Programm der C-GmbH aufzunehmen. A verlangt von B Zustimmung Übertragung der Anteile unter Berufung auf die abgeschlossene Vereinbarung. B weist die Forderung des A zurück mit dem Hinweis, dass im Gesetz eine solche Vereinbarung nicht vorgesehen ist und dass dazu eine entsprechende Anspruchsgrundlage fehlt.
Deletions:
Die Unternehmer A und B erwerben zu je 50 % Anteile an der C-GmbH mit der Absicht, gemeinsam den Vertrieb von Produkten von A und B im Land X zu organisieren. Um eine zielgerechte Unternehmensführung zu gewährleisten und Patt-Situationen in der Gesellschafterversammlung zu vermeiden, schließen beide einen Vertrag, in dem unter anderem vorgesehen ist, dass bei fehlender Einigung der Gesellschafter A das Recht hat, von B alle Anteile an der C-GmbH zum vereinbarten Preis zu erwerben (Kaufoption zugunsten des A).
Nach einem Jahr der Zusammenarbeit können sich A und B über die weitere Entwicklung der C-GmbH nicht einigen. A verlangt von B Übertragung der Anteile unter Berufung auf die abgeschlossene Vereinbarung. B weist die Forderung des A zurück mit dem Hinweis, dass im Gesetz eine solche Vereinbarung nicht vorgesehen ist und dass dazu eine entsprechende Anspruchsgrundlage fehlt.


Revision [43]

Edited on 2008-05-28 16:51:26 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der in Indien geborene **A** wohnt in Deutschland und sucht für sich und seine Familie eine Wohnung. Er findet bei Großvermieter **B** ein geeignetes Angebot. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer B hätte gegen Ausländer etwas einzuwenden. Die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und altmodisch. Es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören. A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung anmieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.
Deletions:
Der in Indien geborene **A** findet bei Großvermieter **B** eine für seine Familie geeignete Wohnung, die er mieten möchte. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer B hätte gegen Ausländer etwas einzuwenden. Die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und altmodisch. Es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören. A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung anmieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.


Revision [42]

Edited on 2008-05-28 11:32:55 by WojciechLisiewicz
Additions:
{{files}}


Revision [36]

Edited on 2008-05-28 07:57:00 by WojciechLisiewicz
Additions:
Mieter aus Indien**
Deletions:
Der Mieter aus Indien und gepflegte Wohngegend**


Revision [35]

Edited on 2008-05-28 07:56:30 by WojciechLisiewicz
Additions:
//Bemerkungen//:
**Fall 2
Vereinbarung der Gesellschafter**
Die Unternehmer A und B erwerben zu je 50 % Anteile an der C-GmbH mit der Absicht, gemeinsam den Vertrieb von Produkten von A und B im Land X zu organisieren. Um eine zielgerechte Unternehmensführung zu gewährleisten und Patt-Situationen in der Gesellschafterversammlung zu vermeiden, schließen beide einen Vertrag, in dem unter anderem vorgesehen ist, dass bei fehlender Einigung der Gesellschafter A das Recht hat, von B alle Anteile an der C-GmbH zum vereinbarten Preis zu erwerben (Kaufoption zugunsten des A).
Nach einem Jahr der Zusammenarbeit können sich A und B über die weitere Entwicklung der C-GmbH nicht einigen. A verlangt von B Übertragung der Anteile unter Berufung auf die abgeschlossene Vereinbarung. B weist die Forderung des A zurück mit dem Hinweis, dass im Gesetz eine solche Vereinbarung nicht vorgesehen ist und dass dazu eine entsprechende Anspruchsgrundlage fehlt.
**Kann A von B Übertragung der Anteile verlangen? Auf welcher Grundlage?**
//Bemerkungen//:
Liste der ANspruchsgrundlagen


Revision [34]

Edited on 2008-05-27 18:06:48 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der in Indien geborene **A** findet bei Großvermieter **B** eine für seine Familie geeignete Wohnung, die er mieten möchte. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer B hätte gegen Ausländer etwas einzuwenden. Die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und altmodisch. Es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören. A könnte noch bei C eine vergleichbare Wohnung anmieten, fühlt sich jedoch durch die Behandlung seitens der Firma B beleidigt und besteht auf Vertragsschluss.
**Kann A von B Abschluss eines Mietvertrages verlangen?**
Deletions:
Der in Indien geborene **A** findet bei Großvermieter **B** eine für seine Familie geeignete Wohnung, die er mieten möchte. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer B hätte gegen Ausländer etwas einzuwenden. Die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und altmodisch. Es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören.
**Kann A von B trotzdem Abschluss eines Mietvertrages verlangen?**


Revision [33]

Edited on 2008-05-27 18:04:55 by WojciechLisiewicz
Additions:
----
Ein echter Kontrahierungszwang aufgrund des AGG entsteht in der Regel selten. Es handelt sich hier in jedem Falle um eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, weil mit den in § 21 AGG vorgesehenen Rechtsfolgen Sanktionen für die nicht Gesetzeskonforme Entscheidung der potentiellen Vertragspartei vorgesehen sind.


Revision [32]

Edited on 2008-05-27 17:46:40 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der in Indien geborene **A** findet bei Großvermieter **B** eine für seine Familie geeignete Wohnung, die er mieten möchte. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert ein Mitarbeiter des B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer B hätte gegen Ausländer etwas einzuwenden. Die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und altmodisch. Es wäre nicht im Interesse von B, den Frieden im Haus zu stören.
Deletions:
Der in Indien geborene **A** findet bei Großvermieter **B** eine für seine Familie geeignete Wohnung, die er mieten möchte. Erst bei Vertragsunterzeichnung äußert B seine Bedenken im Hinblick auf das Aussehen des A - er, B, hätte gegen Ausländer nichts einzuwenden, die Mieter im betroffenen Haus wären da jedoch etwas empfindlicher und B möchte keinesfalls den Frieden im Haus stören.


Revision [31]

The oldest known version of this page was created on 2008-05-27 17:43:11 by WojciechLisiewicz
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki