Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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ich war hier: FallBeispielTrennungsprinzipAbstraktionsprinzip

Revision history for FallBeispielTrennungsprinzipAbstraktionsprinzip


Revision [83616]

Last edited on 2017-09-13 08:57:20 by WikiAdmin
Deletions:
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(vgl. Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 19.Auflage, S. 74)
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Revision [81377]

Edited on 2017-07-10 19:51:47 by RaphaelStoll
Additions:
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. [[Abstraktionsprinzip]] (vgl. 2. Mindmap)
Deletions:
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. [[Abstraktionsprinzip]]


Revision [81376]

Edited on 2017-07-10 19:50:55 by RaphaelStoll
Additions:
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. [[Abstraktionsprinzip]]
Deletions:
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. [[Mindmap]]


Revision [81374]

Edited on 2017-07-10 19:50:05 by RaphaelStoll
Additions:
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. [[Mindmap]]
Deletions:
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. (vgl. Mindmap)


Revision [81371]

Edited on 2017-07-10 19:48:27 by RaphaelStoll

No Differences

Revision [81370]

Edited on 2017-07-10 19:48:16 by RaphaelStoll
Additions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.
Deletions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht (§{{du przepis="§ 812 BGB"}}) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.


Revision [81368]

Edited on 2017-07-10 19:47:12 by RaphaelStoll
Additions:
Trennungsprinzip = systematische Trennung (Kauf) und der dinglichen Rechtsänderung
Abstraktionsprinzip = Verfügung ist zweckfrei und von dem kausalen Rechtsgeschäft unabhängig

(vgl. Lange, Basiswissen ziviles Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, S. 44)
Deletions:
Trennungsprinzip = systematische Trennung (Kauf) und der dinglichen Rechtsänderung
Abstraktionsprinzip = Verfügung ist zweckfrei und von dem kausalen Rechtsgeschäft unabhängig
(vgl. Lange, Basiswissen ziviles Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, S. 44


Revision [81361]

Edited on 2017-07-10 19:45:00 by RaphaelStoll
Additions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht (§{{du przepis="§ 812 BGB"}}) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.
Deletions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht ( § 812 BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.


Revision [81360]

Edited on 2017-07-10 19:44:40 by RaphaelStoll
Additions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht ( § 812 BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.
Deletions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht ( §§ 812 BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.


Revision [81359]

Edited on 2017-07-10 19:44:27 by RaphaelStoll
Additions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht ( §§ 812 BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.
Deletions:
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht ( §§ 812 ff. BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.


Revision [81358]

Edited on 2017-07-10 19:43:57 by RaphaelStoll
Additions:
**Hinweis:**
**Ziel:**
Mängel des Verpflichtungsgeschäfts sollen sich nicht auf das Verfügungsgeschäft durchschlagen.
- ermöglichen einer eindeutigen sachenrechtlichen Zuordnung der Güter (vgl. {{du przepis="§ 137 BGB"}})
- in tatsächlicher Hinsicht fallen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft häufig zusammen.
- rechtlich jedoch abstrakte voneinander getrennte Betrachtung
Deletions:
Hinweis:
Ziel: Mängel des Verpflichtungsgeschäfts sollen sich nicht auf das Verfügungsgeschäft durchschlagen.
- ermöglichen einer eindeutigen sachenrechtlichen Zuordnung der Güter (vgl. {{du przepis="§ 137 BGB"}})
- in tatsächlicher Hinsicht fallen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft häufig zusammen.
- rechtlich jedoch abstrakte voneinander getrennte Betrachtung


Revision [81354]

Edited on 2017-07-10 19:42:12 by RaphaelStoll
Additions:
Wichtig ist es für das Fallbeispiel die einschlägigen Paragraphen zu lesen.
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft werden als selbständige, rechtlich voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet. (vgl. Mindmap)
= Abstraktionsprinzip
Ziel: Mängel des Verpflichtungsgeschäfts sollen sich nicht auf das Verfügungsgeschäft durchschlagen.
- ermöglichen einer eindeutigen sachenrechtlichen Zuordnung der Güter (vgl. {{du przepis="§ 137 BGB"}})
- in tatsächlicher Hinsicht fallen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft häufig zusammen.
- rechtlich jedoch abstrakte voneinander getrennte Betrachtung
Mängel im Verpflichtungsgeschäft würden zu dauerhaften Vermögensverschiebungen ohne Rechtsgrund führen. Deshalb sieht das Gesetz das sogenannte Bereicherungsrecht ( §§ 812 ff. BGB) als Korrekturinstrument vor. Welches der Rückabwicklung dient.
Trennungsprinzip = systematische Trennung (Kauf) und der dinglichen Rechtsänderung
Abstraktionsprinzip = Verfügung ist zweckfrei und von dem kausalen Rechtsgeschäft unabhängig
(vgl. Lange, Basiswissen ziviles Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, S. 44
(vgl. Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 19.Auflage, S. 74)
Deletions:
Wichtig ist es für das Fallbeispiel die einschlägigen Paragraphen zu lesen.
(Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 19.Auflage, S. 74)


Revision [81340]

Edited on 2017-07-10 19:32:20 by RaphaelStoll
Additions:
(Müssig, Wirtschaftsprivatrecht, 19.Auflage, S. 74)


Revision [81335]

Edited on 2017-07-10 19:30:53 by RaphaelStoll
Additions:
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Deletions:
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Revision [81334]

Edited on 2017-07-10 19:30:42 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81332]

Edited on 2017-07-10 19:30:28 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81330]

Edited on 2017-07-10 19:30:13 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81328]

Edited on 2017-07-10 19:29:49 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81327]

Edited on 2017-07-10 19:29:41 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81326]

Edited on 2017-07-10 19:29:30 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81324]

Edited on 2017-07-10 19:28:40 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81320]

Edited on 2017-07-10 19:22:59 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81319]

Edited on 2017-07-10 19:21:17 by RaphaelStoll
Additions:
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Revision [81318]

Edited on 2017-07-10 19:20:22 by RaphaelStoll
Additions:
Mit nachstehenden Erläuterungen soll das Trennungs- und Abstraktionsprinzip anhand eines Fallbeispieles veranschaulicht werden.
Hinweis:
Wichtig ist es für das Fallbeispiel die einschlägigen Paragraphen zu lesen.
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Revision [81302]

The oldest known version of this page was created on 2017-07-10 18:55:05 by RaphaelStoll
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