Fallbeispiel – Floras kleiner Transporter
Sachverhalt:
F benötigt für ihr Blumengeschäft einen kleinen Transporter. Da sie sich keinen neuen Transporter leisten kann, kauft sie am 06.06. beim Autohändler A einen gebrauchten, 3 Jahre alten Mercedes-Benz Vito für 9.000 Euro. Die Parteien vereinbaren, dass die Übereignung des Wagens am 16.06. stattfinden soll. Allerdings verursacht der Angestellte E des A am 09.06. fahrlässig einen Unfall mit dem Fahrzeug, als er es auf Anweisung des Autohändlers für einen letzten „Rundum-Check“ in die Werkstatt fährt. Dabei wird der Transporter völlig zerstört. F, die das Fahrzeug jedoch dringend benötigt, ist dadurch gezwungen, einen anderen gebrauchten Wagen für 10.000 Euro zu kaufen.
Frage:
Hat F gegen A einen Schadensersatzanspruch?
(ein etwaiger Anspruch aus § 831 I 1 BGB ist nicht zu prüfen)
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