Fallbeispiel 12 - Übungsklausur
A. Sachverhalt
Student Flink (F) möchte in der Nachbarschaft seiner Hochschule einen Copy-Shop eröffnen, weil er gehört hat, dass für Kopierdienstleistungen noch ein erheblicher Bedarf besteht. Zu diesem Zweck möchte er von seinen Ersparnissen und mit geringfügiger Unterstützung seiner Eltern eine angemessene Ausstattung anschaffen. Er möchte eine besonders effiziente, leistungsfähige vollständig computergesteuerte Kopiertechnik anschaffen. Er überblickt dabei allerdings den genauen Bedarf nicht und sucht einen Experten, der ihn dabei unterstützt. Der Inhaber des kleinen Computerladens Tüftel (T) verspricht ihm Hilfe, weil er – nach seiner Aussage – diese Technik einwandfrei beherrsche. Um notwendige Gerätschaften im Namen und für Rechnung des F problemlos zu besorgen, erteilt F dem T eine Vollmacht, mit welcher T im Namen des F Geräte und Software im Wert von bis zu 15.000,- EUR erwerben soll.
T informiert den F regelmäßig über den Fortschritt der Beschaffungen. Die vielen Fachbegriffe, die F dabei hört, versteht F zwar überhaupt nicht, er verlässt sich jedoch auf die Fachkompetenz des T, in die er vom Anfang an absolut vertraut. Insbesondere geht F davon aus, dass der von T bei der Firma Xanon (X) für 7.000 EUR gekaufte Multifunktionsdrucker und die ebendort für 6.000 EUR bestellte Software genau das sind, was F für den Kopierladen benötigt.
Nachdem alle Beschaffungen erledigt sind, soll der Copy-Shop den Betrieb aufnehmen. Die Gerätschaften wollen jedoch nicht funktionieren, insbesondere kann T die so tolle Software nicht zum Laufen bringen. Daraufhin fragt F einen anderen Fachmann, der ihm nun viel einfacher und wahrheitsgemäß erklärt, dass die gekauften Gerätschaften absolute Fehlinvestitionen sind, weil der Drucker mit der gekauften Software nie zusammenarbeiten wird und nur mit einer Lösung für 20.000 EUR im Verbund mit weiteren Geräten Sinn macht. Eigentlich müsste F viel kleinere Komplettlösung erwerben – dies dürfte jedem Techniker einleuchten. Es stellt sich heraus, dass T keine Ahnung von Kopiertechnik hat.
F ist sprachlos und will die Anschaffungen (Multifunktionsdrucker für 7.000 EUR und Software für 6.000 EUR) rückgängig machen. Er weigert sich, die Rechnungen der X zu begleichen und erklärt gegenüber X, dass dies alles ein großes Missverständnis sei, weshalb er nicht an die durch T geschlossenen Verträge gebunden sein könne.
B. Frage(n)
Welche Ansprüche hat X? Gegen wen?
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